Folgenreiches Fehlen vor Gericht

Wittlich · Fast umsonst sind die Beteiligten eines Prozesses vor dem Schöffengericht gestern erschienen. Denn der Angeklagte, der in Nordrhein-Westfalen lebt, fehlte unentschuldigt. Er wird jetzt per Haftbefehl gesucht.

Wittlich. Kaum hatte die Verhandlung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Wittlich gestern begonnen, war sie schon wieder unterbrochen. Grund: Der Angeklagte war nicht zur Verhandlung erschienen. Als er auch knapp 30 Minuten später ohne Entschuldigung nicht aufgetaucht war, ergriff der Vorsitzende Richter Weber Maßnahmen.

Die Anklage: Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem 27-jährigen Angeklagten Fahren ohne Führerschein, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Körperverletzung vor.
Der Angeklagte, der derzeit in Dorsten in Nordrhein-Westfalen gemeldet ist, soll im Juni 2015 im Kreis Bernkastel-Wittlich ein Fahrzeug gestohlen haben, an das er fremde Nummernschilder montiert haben soll. Mit dem gestohlenen Wagen soll er losgefahren sein, ohne dass das Fahrzeug haftpflichtversichert gewesen sei oder er dafür einen Führerschein besessen habe.
Nachdem nach ihm gefahndet worden sei, so die Anklage, sei er mit erheblicher Geschwindigkeit und unter Missachtung der Verkehrsregeln geflohen und auf der Flucht gegen ein Verkehrsschild gefahren. Anschließend soll er seine Flucht fortgesetzt haben, sei auf der falschen Spur gefahren und ist dort mit einem entgegenkommenden Polizeiauto kollidiert, wodurch zwei Polizisten verletzt worden seien.
Der Angeklagte soll anschließend versucht haben, zu Fuß zu flüchten, wurde jedoch gefasst.

Der gestrige Verhandlungstag: Nachdem der Angeklagte gestern nicht pünktlich zur Verhandlung vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Weber erschienen war und auch seine Anwältin nicht wusste, wo er sich aufhält und warum er nicht anwesend war, wurde die Verhandlung nur wenige Minuten nach Beginn unterbrochen. Während dieser Unterbrechung überprüfte Richter Weber bei mehreren Stellen die Richtigkeit der Anschrift, unter der der 27-Jährige zum gestrigen Termin geladen wurde. Alle Recherchen führten zu dem Ergebnis, dass der Mann noch an der bekannten Adresse gemeldet ist. "Ich stelle fest, dass der Angeklagte keine genügende Entschuldigung für sein Fehlen hat und der Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben ist", sagte der Vorsitzende Richter Weber. Nach Rücksprache zwischen Staatsanwältin und Richter wurde Haftbefehl gegen den Mann erlassen, ein derzeit außer Kraft gesetzter Haftbefehl gegen den 27-Jährigen wurde aufgehoben.

Der Haftbefehl: Nach Paragraf 230 der Strafprozessordnung findet eine Hauptverhandlung nicht statt, wenn der Angeklagte nicht erscheint. Ist demnach das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt, kann seine Vorführung angeordnet oder ein Haftbefehl erlassen werden, wenn das zur Durchführung der Hauptverhandlung nötig ist.

Der weitere Verhandlungsverlauf: Die Hauptverhandlung soll nun - vorausgesetzt, der Angeklagte wird gefunden - am Donnerstag, 11. August, 10 Uhr, begonnen werden. Für dieses Datum war ursprünglich ein Fortsetzungstermin angesetzt.
Dieser soll nun am Donnerstag, 18. August, 10.30 Uhr, stattfinden. Einen Tag später, so Richter Weber in der gestrigen Verhandlung, habe der Angeklagte am Amtsgericht Marl einen weiteren Gerichtstermin.

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