Fragen und Antworten zum Thema Flucht und Asyl - Aufnahmequote für den Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 2,8 Prozent

Wittlich · Die hohe Zahl der Asylsuchenden hat eine große Welle der Hilfsbereitschaft auch im Landkreis Bernkastel-Wittlich in der Bevölkerung ausgelöst. Verbunden mit den logistischen Aufgaben stellen die Bürger viele Fragen zu den Hilfsangeboten und zum Asylverfahren. Die Kreisverwaltung gibt einen Überblick mit Antworten.

Die Koordinationsstelle Flüchtlingshilfe der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich beantwortet Fragen zum Thema Flucht und Asyl.

Hier einige der am häufigsten gestellten Fragen und die Antworten darauf.

Was geschieht mit den Asylsuchenden in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA)?

Die Asylbegehrenden kommen an, erhalten eine Schlafstätte. Die sogenannte Hauskarte informiert darüber, dass eine Registrierung stattgefunden hat. Daraufhin wird die verpflichtende medizinische Untersuchung durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Sollte ein positiver Befund vorliegen, werden die Patientinnen und Patienten umgehend ärztlich versorgt - meist geschieht dies stationär in einem Krankenhaus. Die AfA bietet außerdem eine freiwillige weitergehende Untersuchung an, die Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder beinhaltet, zudem wird dabei eine Krankenakte angelegt. Diese Akte wird den jeweiligen Patienten ausgehändigt, bevor sie in die Kommune umziehen, so dass ein nahtloser Informationstransfer zum örtlichen Arzt besteht.
In der AfA selbst steht eine Krankenstation mit medizinischem Fachpersonal zur Verfügung, bei Notfällen steht ein Notarzt bereit.

Für die soziale Betreuung können die Menschen in der AfA einen Sozialdienst in Anspruch nehmen. In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden zudem Sprachkurse angeboten sowie Informationsmaterial, das bei der Orientierung in Deutschland hilft und über hiesige Gepflogenheiten aufklärt.
Für Kinder stehen in der AfA Spielstuben zur Verfügung. Im Angebot ist außerdem Unterricht, der sich in erster Linie auf das Erlernen der deutschen Sprache konzentriert.

Wann kommen die Kommunen ins Spiel?

Die Asylbewerber werden dann in eine Kommune verlegt, die für ihre Aufnahme, Unterbringung und Betreuung zuständig ist. Jede Gebietskörperschaft muss entsprechend ihrer Bevölkerungsgröße anteilig Asylsuchende aufnehmen. Die vereinbarte Aufnahmequote für den Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 2,8 Prozent.

Wie und von wem werden die Asylsuchenden in den Kommunen betreut?

In der Regel engagieren sich auf kommunaler Ebene neben den Kommunen auch Kirchen, Verbände und Nichtregierungsorganisationen, aber auch ehrenamtlich Engagierte, in der Flüchtlingsarbeit.
Die Palette der Angebote ist sehr breit und reicht von Sprachkursen und Übersetzungsdiensten über Lotsenprojekte bis zur individuellen Begleitung und Hilfe. Was genau in den jeweiligen Einrichtungen oder bei den verschiedenen Initiativen gebraucht wird und wie sie sich engagieren können, wissen die jeweiligen Betreiber und Akteure vor Ort am besten. Es besteht bereits ein Überblick über lokale Angebote mit Ansprechpartnern in den Kommunen auf der Internetseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter www.bernkastel-wittlich.de/fluechtlingshilfe.html . Diese erste Veröffentlichung wird regelmäßig aktualisiert.

Zudem ist das Pfarramt für Ausländerarbeit in Bad Kreuznach mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle "Ehrenamtliche Aktivitäten in Rheinland-Pfalz im Flüchtlingsbereich" beauftragt. Mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle Flüchtlingshilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich soll das freiwillige Engagement der zahlreichen Bürger für Flüchtlinge unterstützt werden, indem bestehende Strukturen in der Flüchtlingsarbeit vernetzt, Netzwerke ausgebaut, Ergebnisse veröffentlicht und Fortbildungen organisiert werden. Eine Abfrage der Bedarfe der Flüchtlingsinitiativen ist ebenso Aufgabe der Koordinierungsstelle, wie der regelmäßige Austausch mit den Fachstellen auf Landesebene zum Thema.

Was ist zu beachten, wenn man Daten von Asylsuchenden an Hilfsorganisationen und Ehrenamtliche weitergeben möchte?

Die Weiterleitung der Daten von Asylsuchenden von der Erstaufnahmeeinrichtung an die Landkreise und kreisfreien Städte ist datenschutzrechtlich unbedenklich. Auch die weitere Datenübermittlung an die Bürgermeister sowie Ortsvorsteher der beteiligten Gemeinden und Stadtteile ist datenschutzrechtlich bedenkenlos.
Wenn Daten von Asylsuchenden jedoch innerhalb einer Kommune an Hilfsorganisationen und Ehrenamtliche weitergegeben werden sollen, gilt es, den Datenschutz zu beachten. Die Asylsuchenden können hierbei einwilligen, dass ihre Daten an Organisationen und Ehrenamtliche zum Zweck weitergegeben werden, von diesen Unterstützung und Betreuung zu erhalten. Bei der Nutzung der persönlichen Daten von Asylsuchenden sind die Datenempfänger nicht völlig frei.

Die Flüchtlinge haben einen Anspruch darauf, dass mit ihren Daten nicht missbräuchlich umgegangen wird. Dies bedeutet konkret: Die entsprechenden Informationen dürfen grundsätzlich nur zum Zweck der Hilfeleistung genutzt werden. Die Mitarbeiter sind daher auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Integrationsministerium hat die Kommunen über diesen Sachverhalt informiert und darüber hinaus zusammen mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Muster für eine Einwilligungserklärung entwickelt, mit der Asylsuchende der zweckgebundenen Weitergabe ihrer Daten zustimmen.
Dieses Muster kann in den Kommunen verwendet werden, um die Daten von Asylsuchenden an Hilfsorganisationen und Ehrenamtliche weiterzugeben.

Das Informationsschreiben an die Kommunen sowie das Muster der Einwilligungserklärung in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Dari, Kurdisch und Persisch gibt es zum Download auf der Internetseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter
www.bernkastel-wittlich.de/fluechtlingshilfe.html

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