Gericht: Halle kann gebaut werden

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat in einer Eilentscheidung das Hallenneubauprojekt zwischen Cusanus-Gymnasium und Kreisverwaltung für zulässig erklärt. Mit den Bauvorbereitungen will die Stadt jedoch noch nicht beginnen, weil der juristische Streit noch nicht abgeschlossen ist.

Wittlich. Wie bereits das Verwaltungsgericht Trier hat auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden: Die Großsport- und Mehrzweckhalle in Wittlich darf gebaut werden.

Ein Eilantrag einer Nachbarin ist damit gescheitert. Aus Sicht der Richter ist die zu erwartende Lärmbelästigung zumutbar. Begründet wird dies damit, dass die Baugenehmigung bereits zahlreiche Beschränkungen zum Schutz der Anlieger enthalte.

Mit dieser Eilentscheidung des Gerichts kann die Stadt nun mit dem Hallenbau beginnen, sprich die Ausschreibung starten. Tut sie aber nicht. Ulrich Jacoby, Pressesprecher der Verwaltung, sagt: "Wir werden nicht sofort mit den Bauvorbereitungen loslegen, weil der Ausgang des Hauptverfahrens abgeschätzt werden muss. Es verbleibt ein gewisses Restrisiko. Wir werden diese Frage intern und mit den Gremien erläutern."

Das Hauptverfahren besteht in dem Widerspruch, den die Anliegerin beim Kreisrechtsausschuss eingelegt hat. Den Eilantrag hatte sie zusätzlich gestellt, um gegebenenfalls einen schnellen Baubeginn zu verhindern. Über den Widerspruch könne kurzfristig entschieden werden, falls ihn die Anliegerin aufrecht erhalte, heißt es aus dem Kreishaus. Der Ehemann der Anliegerin teilte dem TV mit, sie entscheide in der kommenden Woche, wie sie weiter vorgehe.

Bereits in der Planungsphase hatte die Stadtverwaltung auf die Bedenken der Anlieger reagiert. Bei einem Lärmgutachten war der angekündigte Widerstand der Nachbarn berücksichtigt worden. Dies führte dazu, dass das Nutzungskonzept überarbeitet wurde. Demnach sind neben der schulischen und sportlichen Nutzung fünf Großveranstaltungen mit je 1000 Besuchern im Jahr zugelassen und bis zu 15 kleinere Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern. Nächtlicher Anliefer- und Verladeverkehr sowie lärmintensive Veranstaltungen sind verboten. Die Besucher sollen nicht an der neuen Halle parken dürfen.

Das Oberverwaltungsgericht teilt zu seiner Entscheidung mit, dass ein Schallgutachten belege, dass "sogar Richtwerte für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten werden könnten". Mehr Rücksicht könne nicht verlangt werden. Immerhin grenze das Grundstück der Nachbarin schon jetzt an Sporthalle, Sportplatz, Realschule, Gymnasium und Behördenparkplatz und sei damit vorbelastet.

Meinung

Dringend seit drei Jahren

Mitte 2005 beschloss der Stadtrat, das Grundstück an der Post nicht mehr für eine Stadthalle zu reservieren. Jetzt wurde dort Wittlichs Einkaufszentrum eröffnet. Weitaus schleppender bewegt sich ein anderes Neubauprojekt: Ende 2006 erklärte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier dem Kreis, es bestehe "dringender Bedarf" für eine Schulsporthalle am Cusanus-Gymnasium und die Stadt wünsche eine Großsporthalle plus Platz für Großveranstaltungen. Das könne man vereinen. Daraus wurde das Kooperationsprojekt. Die Folge: Was "dringend" heißen kann, das wissen jetzt Schüler und Vereinssportler. Immerhin: Im Stadtrat war die Mehrzwecknutzung von Beginn an massives Streitthema. Ihren Gegnern spielt der im Grunde verständliche Widerspruch der Nachbarn in die Hände. s.suennen@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort