Gericht weist Calleens Klage ab

Das Arbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage des ehemaligen Wittlicher Kulturamtsleiters Justinus Maria Calleen abgewiesen. Calleen kann in Berufung gehen, hat sich aber zum Verfahren nicht geäußert.

 Seine Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen: Justinus Maria Calleen. TV-Foto: Archiv/Bianca Weber

Seine Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen: Justinus Maria Calleen. TV-Foto: Archiv/Bianca Weber

Wittlich/Bernkastel-Kues. Rund eine halbe Stunde dauerte die Verhandlung der Kündigungsschutzklage des ehemaligen Wittlicher Kulturamtsleiters Justinus Maria Calleen gestern Vormittag vor dem Arbeitsgericht Trier in der Außenstelle Bernkastel-Kues. Dann war dem Richter klar: "Eine gütliche Einigung lässt sich nicht erzielen."

Das Urteil wurde am Nachmittag verkündet: Das Gericht wies die Klage ab. Mündlich begründet hat es dies gestern nicht.

Berufung ist in dieser Sache möglich. Der Kläger muss sie einen Monat, nachdem er die schriftliche Urteilsbegründung erhalten hat, einlegen. Ob er überlegt dies zu tun, dazu hat sich Calleen gestern nicht geäußert. Er selbst war vor Gericht nicht erschienen. Nach der Urteilsverkündung sagte er: "Das Urteil ist so, dass ich mich nicht dazu äußern möchte."

Calleen wurde vor Gericht von seinem Rechtsanwalt Thomas Miller vertreten, der sich ebenfalls gestern Nachmittag nicht äußerte. Rechtsanwältin Margit Bastgen, die die Stadt vertreten hat, sagte dem TV: "Die Sache ist ziemlich klar." Calleens Kündigung sei eine betriebsbedingte Kündigung. Es handele sich dabei um eine Unternehmerentscheidung. Die Stadt könne genauso wie ein Unternehmer festlegen, wie sie ihre Arbeit organisiere und habe in diesem Fall beschlossen, das Kulturamt ohne Leiter zu führen. Das Gericht habe da nur wenige Prüfmöglichkeiten. Es könne lediglich hinterfragen, ob die Entscheidung missbräuchlich oder willkürlich getroffen worden sei.

Die Stadt hatte die Entlassung Calleens damit begründet, dass er in weiten Teilen des kulturellen Lebens nicht aktiv geworden sei. Dem hatte die Klägerseite eine lange Liste von Calleens Tätigkeitsfeldern entgegengesetzt. Der Richter nannte nur wenige Beispiele wie kommunales Theater und Kreismusikschule. Bastgen kritisierte, dass diese Angaben lediglich Produktbeschreibungen seien und nicht klar werde, was Calleen tatsächlich getan habe.

Auch Streitpunkt vor Gericht war die Frage, ob zu Calleens Kündigung - wie geschehen - der Kulturausschuss oder - wie bei Personal des höheren Dienstes üblich - der Zentralausschuss gehört werden muss.

Calleen war nach einem umstrittenen Stadtratsbeschluss für Ende September gekündigt worden. Die Streichung der Stelle hatte eine Mehrheit des Wittlicher Stadtrats aus CDU und FDP im Februar beschlossen. Der Antrag dazu kam von der FDP. Die Begründung: Dadurch, dass ein Großteil der Wittlicher Kulturarbeit ohne den Kulturamtsleiter zustande komme, habe er selbst den Beweis erbracht, dass er entbehrlich sei.

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