Urteil für Mann aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich: Haft für Schläge und ein gerammtes Auto

Trier/Salmtal · Das Landgericht hat einen 39-Jährigen aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte seine Frau mehrfach schwer attackiert und bedroht. Besonders schwer wog der Versuch, einen Wagen von der Fahrbahn abzudrängen.

Der ursprüngliche Totschlagsvorwurf gegen den 39-Jährigen ist nach fünf Verhandlungstagen vor der Trierer Schwurgerichtskammer vom Tisch. Es bleiben mehrere Fälle von Körperverletzung und Bedrohung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit der Absicht, einen Unfall herbeizuführen. Letzteres ist ein Verbrechenstatbestand.

Tatort war im Oktober 2016 die Autobahn bei Luxemburg. Dort soll der Angeklagte ein anderes Fahrzeug mit seinem Wagen gerammt haben, um es von der Fahrbahn zu drängen. Der Anschlag aus Eifersucht galt in erster Linie dem Fahrer, dem Freund seiner Frau. Mit in dem Wagen saßen allerdings auch die Frau selbst und die gemeinsamen Töchter, zehn und elf Jahre alt (der TV berichtete).

Allerdings, so die Erkenntnis aus dem technischen Gutachten, hatte der Angeklagte das Auto des Rivalen nur einmal und nicht viermal gerammt. Daraus schließt die Kammer, dass der Wagen offenbar "nur" aus der Bahn gedrängt werden sollte - ohne Tötungsabsicht, zumal seine kleinen Töchter mit in dem Wagen saßen.

2004 hatte das Paar in der serbischen Heimat geheiratet. Laut Ehefrau sei es schon bald zu ersten Aggressionen des Mannes gekommen. Als die beiden 2015 nach Deutschland übersiedelten und in Salmtal eine Wohnung bezogen, habe sich sein Verhalten nicht geändert. Deshalb habe der Mann 2016 ein Kontakt- und Näherungsverbot bekommen, sich aber nicht daran gehalten. Mehrfach sei er in Salmtal mit weiteren Gewalttaten aufgefallen. Reihenweise hatten Wittlicher Polizeibeamte im Prozessverlauf von ihren besonderen Einsatzerfahrungen in Salmtal berichtet.
Letzter Schauplatz vor der Festnahme am 16. Oktober 2016 war die Luxemburger Autobahn. Zu diesem Vorfall hat der Angeklagte im Verfahren geschwiegen. Und was die vorhergehenden Ausfälle gegenüber der Ehefrau angingen: Sie seien, so der Angeklagte weiter, gar nicht echt gewesen, sondern abgesprochen. Alles inszeniert wegen einer Scheintrennung mit späteren Scheinehen, um ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erhalten. Das klang allerdings wenig schlüssig, zumal die Frau anders aussagte. Sie hatte seine ständigen Ausfälle wohl endgültig satt und sich einem deutschen Freund angeschlossen.

Und dann war da noch eine Trierer Prostituierte. Ihr hatte der Angeklagte verliebt nachgestellt und sogar Heiratsversprechen gemacht. Als sie ihn zurückwies, folgten erneut Aggressionen, Attacken und Drohungen mit dem Messer - alles nach demselben Muster wie bei der Ehefrau. Leidet der Angeklagte unter psychischen Störungen? "Nein", sagt der psychiatrische Sachverständige Dr. Wolfgang Retz, der dem Probanden volle Schuldfähigkeit bescheinigt.

Staatsanwalt Eric Samel beantragt am Ende fünfeinhalb Jahre Haft. Die Nebenklagevertreter der Frau und der Kinder schließen sich dem an. Verteidiger Jens Salfer begrüßt den Wegfall des Tötungsvorsatzes und bittet um ein "Urteil im Bewährungsbereich".

Das Urteil der Schwurgerichtskammer liegt mit vier Jahren Haft deutlich darüber - die Geschichte mit den Absprachen wegen der Aufenthaltsgenehmigung hat offenbar nicht gezogen. Die Kammer hält die Aussagen der Frau und der Kinder für glaubwürdig. Hinzukommen die Aussagen der eingesetzten Beamten, sagt die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz in der Urteilsbegründung.

Als besonderes Indiz wird das Verhalten des Angeklagten gegenüber der Prostituierten genannt - alles nach demselben Strickmuster wie bei seiner Frau. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Der Verteidiger will zunächst einige Punkte prüfen. Und der Angeklagte scheint nichts begriffen zu haben: Als er weggeführt werden soll, wird er aggressiv gegen die Wachtmeister, die ihm mit Gewalt die Handschellen angelegen müssen. Staatsanwalt Samel droht mit dem nächsten Verfahren.

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