Handfester Streit endet vor Gericht

Trier/Bernkastel-Wittlich · Mann droht Lebensgefährtin mit dem Tod: Am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Trier ist die Kammer nicht viel weiter gekommen. Grund war das Fehlen eines Mannes.

Vor der ersten Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts hat gestern die Verhandlung gegen einen Mann begonnen, der seiner Lebensgefährtin gedroht hat, sie umzubringen. Doch der erste Verhandlungstag war schnell vorbei.

Die Anklage: Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem 68-Jährigen, der zuletzt an der Mosel lebte, vor, im Zustand verminderter Steuerungsfähigkeit infolge von Alkoholkonsum seine Lebensgefährtin während eines Streits zunächst gewürgt und dann mit einem 250 Gramm schweren Fleischklopfer aus Holz und mit Metallbeschichtung mit der Absicht, sie zu töten, auf den Kopf geschlagen zu haben. Dabei soll er geschrien haben: "Jetzt bring ich dich um!" Die Frau konnte jedoch - leicht verletzt - aus der gemeinsamen Wohnung fliehen. Daraufhin rief der 68-Jährige die Polizei.

Die Frau, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, erlitt bei dem Streit mehrere Platzwunden am Kopf und musste über Nacht auf der Intensivstation eines Krankenhauses bleiben. Der Angeklagte war zur Tatzeit erheblich alkoholisiert. Er hatte laut einer Blutprobe 2,03 Promille. Der Angeklagte ist Deutscher und laut Anklageschrift mehrfach - auch einschlägig - vorbestraft. Er sitzt seit der Tat im Februar ununterbrochen in Untersuchungshaft. Die geschilderte Tat ist als gefährliche Körperverletzung und Bedrohung angeklagt, weil die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt angenommen hat (siehe Info).

Am ersten Verhandlungstag war schon nach der Verlesung der Anklage Schluss. Grund: Der Gutachter konnte zum ersten Prozesstag nicht erscheinen. Der Verteidiger des Angeklagten sagte jedoch auf Rückfrage der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz, dass sich sein Mandant zu den Vorwürfen äußern würde. Man habe eine Erklärung vorbereitet und sein Mandant werde auch auf Rückfragen antworten, was der 68-Jährige bestätigte.

Die weitere Verhandlung Es sind noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Am nächsten Prozesstag am Mittwoch, 30. August, soll zunächst der Angeklagte aussagen. Prozessbeginn ist um 9 Uhr. Der bisher letzte Verhandlungstag ist auf Montag, 11. September, terminiert.

EXTRA

PARAGRAF 24 STRAFGESETZBUCH

Wegen des Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.
In diesem Fall rief der Angeklagte nach der Flucht seiner Lebensgefährtin selbst die Polizei.
Weiterhin heißt es: Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert.

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