Harte Zeiten für Vereine

WITTLICH. Der Verein der Freunde des Kinderheims Bergfried Bausendorf stellte zum 15. März seine Tätigkeit ein, der Verein Museum Abtei Himmerod kämpft um sein Fortbestehen. Beide haben laut Vereinsaufsicht des Finanzamtes Wittlich zu Unrecht Spendenquittungen ausgestellt, weitere Vereine könnten betroffen sein.

 Das Unternehmerforum im Kloster Himmerod war eine Veranstaltung, die erst durch Spenden möglich wurden. TV-Foto: Archiv/Willi Speicher

Das Unternehmerforum im Kloster Himmerod war eine Veranstaltung, die erst durch Spenden möglich wurden. TV-Foto: Archiv/Willi Speicher

Die zuständige Sachbearbeiterin des Finanzamtes Wittlich hält sich rechtlich korrekt zurück: "Nach Paragraf 30 der Abgabenordnung geben wir keinerlei Auskünfte." Sie bezieht sich auf das Steuergeheimnis, das in Verdacht geratene Steuerzahler schützen soll. Doch die "Verdächtigen" wollen in diesem Fall Klarheit und eine offene Diskussion: Der Verein der Freunde des Kinderheims Bergfried Bausendorf sammelte für die Kinder und Jugendlichen des Heims, damit sie Spielzeug, Weihnachtsgeschenke, Musikinstrumente oder Taschengeld für Ferienfreizeiten bekamen. Der Verein Museum Abtei Himmerod sammelte Geld, das für die kulturellen Aktivitäten des Klosters eingesetzt wurde wie zum Beispiel Konzerte oder Vortragsreihen. Wohl stehen weder Waisenkinder noch Mönche üblicherweise im Verdacht strafbarer Steuerhinterziehung, dennoch erhielten die Fördervereine im vergangenen Jahr Post von der Vereinsaufsicht des Finanzamtes Wittlich, laut derer sie rückwirkend seit 2003 nicht berechtigt seien, für ihre bislang als gemeinnützig anerkannten Zwecke Spendenquittungen auszustellen. Möglicherweise sind noch weitere Vereine aus der Region betroffen, denn das doppelte Beispiel aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich zeigt: In der Regel gehen die Vorstände nicht an die Öffentlichkeit, sondern sie legen still und frustriert ihr Ehrenamt nieder. Vorwürfe konnten noch nicht geklärt werden

Sowohl Gerd Bayer und Hermann Braun vom Förderverein des Kinderheims als auch Walter Densborn, Geschäftsführer des Vereins Museum Abtei Himmerod, hatten indes in Gesprächen und Schriftverkehr mit dem Finanzamt um eine Klärung der Vorwürfe, vorsätzlich beziehungsweise grob fahrlässig eine Rechtsverletzung begangen zu haben, ersucht. Allerdings bislang ohne den erhofften Erfolg. Der Förderverein des Kinderheims ist in der Folge seit dem 15. März aufgelöst, der des Klosters Himmerod wartet derweil noch auf eine Antwort der Behörde auf schriftliche Darlegungen des Vereins vom November letzten Jahres. Die beteiligten Vorstandsmitglieder sind verbittert: "Die Unterstützung der Kinder ist von Spenden abhängig. Es ist doch für jede einzelne Zahlung mit Belegen beweisbar, dass die Gelder nicht dem Vermögen der GmbH, die das Kinderheim trägt, sondern den Kindern direkt zu Gute kommt", plädiert Hermann Braun für mehr Verständnis für das Ehrenamt. Walter Densborn teilt den Ärger: "Die Vorwürfe sind unhaltbar!" Er habe sogar mit dem Gedanken gespielt, sein Bundesverdienstkreuz zurückzugeben, das er für sein ehrenamtliches Engagement bekommen hat. Das Finanzministerium in Mainz bemüht sich indessen darum, die Wogen zu glätten. "Wegen des zuvor stark gestiegenen Missbrauchs von Spendenquittungen gab es 2003 in der Tat eine Änderung der Vorschriften", erläutert der Referatsleiter für Gemeinnützigkeitsrecht, Ingo Graffe, den juristischen Rahmen, an den sich das Finanzamt Wittlich wie auch alle anderen ohne einen nennenswerten Ermessensspielraum zu halten habe. "Es dürfen keine privaten Gesellschaften wie GmbHs mehr mit Spenden unterstützt werden, sondern nur noch gemeinnützige und Personen öffentlichen Rechts." Diese Änderung sei womöglich vielen ehrenamtlich Tätigen, die zumeist keine Steuerexperten sind, noch nicht bekannt. "Der Bereich des Finanzamtes Wittlich weist keine Häufung von Beschwerden seitens der Vereine auf. Doch da die grundgesetzlich verankerte Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss, können sich die betroffenen Vereine zur vermittelnden Klärung direkt an uns wenden." Unter www.finanzamt-trier.de/download gibt es in der Rubrik Steuertipps eine 43-seitige Broschüre, die unter anderem eine Mustersatzung für gemeinnützige GmbHs enthält.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort