Ist der Gewalttäter zu gefährlich für die Freiheit?

Wittlich/Salmtal/Trier · Seine Strafe hat er abgesessen: Zu acht Jahren und drei Monaten Einheitsjugendstrafe wurde 2007 ein 19-Jähriger verurteilt. Er hatte eine Prostituierte an der Landesstraße 141 bei Salmtal schwer verletzt. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, soll für ihn nachträglich eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

Wittlich/Salmtal/Trier. Ist ein heute 27-jähriger Mann immer noch ein psychisch gestörter Straftäter, von dem eine hochgradige Gefahr ausgeht? Kommt er deshalb womöglich nach Absitzen seiner Haftstrafe von mehr als acht Jahren, unter anderem wegen versuchten Mordes, nicht frei sondern wird für ihn nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet? Damit beschäftigt sich derzeit das Trierer Landgericht.
Der verurteilte Gewalttäter hat im August 2006 auf einem Parkplatz an der L 141 bei Salmtal eine damals 46-jährige Prostituierte brutal überfallen: Erst schlug und trat er sein Opfer, dann hat er die Frau in ihrem Wohnwagen mit mehreren Messerstichen so schwer verletzt, dass sie fast gestorben wäre. Er stahl noch das Handy des Opfers, bevor er flüchtete.
Dank eines zweiten Handys konnte sie noch Hilfe rufen. Sie überlebte knapp nur dank mehrerer Operationen und ist bis heute erheblich gesundheitlich geschädigt.
Angst und Albträume


Im damaligen Prozess, den die teilweise gelähmte und unter Angstzuständen und Albträumen leidende Frau im Rollstuhl verfolgte, hatte sie den arbeitslosen 19-jährigen Wittlicher, der vier Wochen nach der Tat dank ihrer guten Personenbeschreibung gefasst werden konnte, als "tickende Zeitbombe" und "pervers" betitelt und gesagt: "Der gehört bis an sein Lebensende eingesperrt."
Ob das tatsächlich so ist, prüft jetzt das Landgericht, denn die Gefängnisstrafe hat der Wittlicher jetzt abgesessen. Bereits vor dem brutalen Überfall auf die Prostituierte war er mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft und galt als gefährlich und "hochaggressiv", wie damals ein Richter sagte. ´Nun ist zu klären, ob das womöglich immer noch so ist. In einer Pressemitteilung zum Strafverfahren heißt es: "Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr beantragt, die Unterbringung des Verurteilten in der Sicherheitsverwahrung nachträglich anzuordnen, da sie den Betroffenen als erheblich gefährlich für die Allgemeinheit ansieht."
Dabei geht es um ein schwieriges Verfahren, das klären soll, ob von dem Mann eine psychische Störung vorliegt und er womöglich wegen seiner Störung schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten begehen wird.
Generell hieß es zu Beginn des Verfahrens im April, der Wittlicher habe zwar im Gefängnis als "Mustergefangener" gegolten, jedoch habe er als Freigänger Kontakt zu einer Prostituierten gehabt, mit der er dann in Streit geraten sei, sodass ein Psychologe nicht ausschließen konnte, dass diese Beziehung eines Tages eskaliert wäre (der TV berichtete). Dazu werden jetzt weitere Gutachter gehört.
Das Urteil wird für den 24. Juli erwartet. Der nächste Termin im Strafverfahren ist am 7. Juli, 9 Uhr, vor der Großen Jugendkammer beim Landgericht Trier.

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