Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung

Wittlich · Junger Mann steht ab heute vor dem Schöffengericht.

Wittlich (will) Ein 23-jähriger Trierer muss sich am heutigen Donnerstag wegen einer ganzen Reihe an Vorwürfen vor dem Schöffengericht Wittlich verantworten. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten Straßenverkehrsgefährdung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, versuchte gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz vor.
Er soll im Oktober des vergangenen Jahres versucht haben, sich im Kreisgebiet einer Polizeikontrolle zu entziehen und sei dabei teilweise mit 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gefahren, teilweise außerorts mit 150 Stundenkilometern. Zu Hause angelangt, soll er die Rufe der Polizei ignoriert und versucht haben, in das Gebäude zu flüchten, woran ihn die Polizisten hinderten. Anschließend habe er um sich geschlagen und sich gegen das Anlegen der Handschellen gewehrt, während er die Polizisten beleidigte.
Anfang November ist er dann wieder ins Visier der Polizei geraten, dieses Mal als Beifahrer eines Autos: Er hat, so die Anklage, den Fahrer des Wagens dazu aufgefordert, nicht anzuhalten und damit den Befehl der Polizisten zu ignorieren. Der Angeklagte habe auf der anschließenden Flucht unvermittelt ein Brecheisen in Richtung des Polizeiautos geworfen, anschließend als Fahrer die Fahrt fortgesetzt, das Auto nach links gezogen und das ihn überholende Polizeiauto gerammt, um eine weitere Verfolgung zu verhindern. Als es den Polizisten dennoch gelungen sei, den Angeklagten zum Anhalten zu zwingen und sie auf ihn zugegangen seien, soll er mit aufheulendem Motor auf einen der Polizisten zugefahren sein, der aber noch ausweichen konnte.
Der Angeklagte habe seine Fahrt fortgesetzt, das ihn verfolgende Polizeiauto erneut gerammt und sei später damit kollidiert. Als er danach mit Handschellen fixiert worden sei, soll er sich gewehrt und die Politzisten erneut beleidigt haben.
Im November soll er zudem einen Schreckschussrevolver in einem Auto deponiert haben, für den er keine waffenrechtliche Erlaubnis besessen habe.
Die öffentliche Verhandlung beginnt um 9 Uhr am Amtsgericht in Wittlich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort