Korrekt gehandhabt

WITTLICH. (sos) Eine Beschwerde der Wittlicher Grünen bei der Kommunalaufsicht ist von der Kreisverwaltung als Kommunalaufsicht zurück gewiesen worden. Die Vorgänge im Stadtrat sind nach Prüfung der Behörde "nicht zu beanstanden und daher ein Einschreiten der Kommunalaufsicht nicht geboten".

Die Beschwerde, die sich auf die Ratssitzung vom 14. Dezember und die Ältestenratssitzung am 4. Dezember bezieht, hat die Kreisverwaltung jetzt geprüft. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorgehen korrekt war und mit der Geschäftsordnung des Stadtrates im Einklang steht. Die überprüften Vorgänge gehen auf die letzte Stadtratssitzung im Jahr 2006 zurück (der TV berichtete). Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte eine öffentliche Aussprache zum Thema Stadtentwicklungskonzept im Stadtrat gewünscht, worüber der Bürgermeister abstimmen ließ. Die deutliche Ratsmehrheit stimmte dagegen. Aus Sicht der Grünen war dieses Vorgehen nicht korrekt, weshalb sie bereits im Stadtrat ihren Protest äußerten. Außerdem brachten sie in ihrer Beschwerde die "Vorenthaltung und Nichtübermittlung" der betreffenden Anträge ihrer Fraktion vor sowie eine "Nichtbeschlussfassung" über einen Sachantrag zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor. Schon nach der Sitzung hatte der Bürgermeister die Vorwürfe zurück gewiesen. Die Kreisverwaltung teilt auf TV-Nachfrage ergänzend mit, dass es "in der kommunalen Praxis nicht unüblich ist, Anträge vor einer Beratung im Gemeinde- oder Stadtrat in Ausschüssen vorzuberaten." Werde die Überweisung an einen Ausschuss beschlossen, so sei "die Angelegenheit nach der Behandlung im Ausschuss vom Bürgermeister erneut auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rats zu setzen, soweit der Ausschuss nicht zur abschließenden Entscheidung ermächtigt ist."

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