Kriminelle Energie: 20-jähriger Mann in Wittlich zu Gefängnisstrafe verurteilt

Wittlich · Nur Tage nach einem früheren Urteil hat ein junger Mann weitere Straftaten begangen. Dafür bekommt er eine hohe Strafe.

Was bewegt einen jungen Menschen dazu, immer wieder Straftaten zu begehen? Genau diese Frage versuchte das Jugendschöffengericht in Wittlich am Dienstag herauszufinden. Ein 20-jähriger Mann musste sich dort für seine Taten verantworten. Die Vorstrafen reichen bis in das Jahr 2011 zurück - unter anderem Bedrohung, Beleidigung, räuberische Erpressung und Diebstahl. Einen Teil der Strafen hat der Angeklagte bereits verbüßt. Seit Januar sitzt er in der Jugendstrafanstalt in Wittlich ein. Die gestern zu verhandelnden Fälle ereigneten sich 2016, nur wenige Wochen nachdem die vorherige Strafe von eineinhalb Jahren Gefängnis in Wittlich verhängt wurde.

Erster Fall: Im Oktober 2016 fuhr der Angeklagte mit Freunden in seinem Auto. Das Problem dabei: Er besitzt keinen Führerschein, das Auto war nicht versichert, die Nummernschilder waren von einem anderen Auto geklaut und an sein eigenes montiert. Außerdem waren die Plaketten am Auto gefälscht. In der Zeugenaussage kam ein Polizist zu Wort, der vor Ort war. Laut diesem bog der Angeklagte an einer Kreuzung falsch ab und geriet in eine Standkontrolle der Polizei. Polizeibeamten hätten ihn herausgewinkt und um die Papiere gebeten. Der Angeklagte gab an, diese in einer Jacke im Kofferraum aufzubewahren. Als die Polizisten vom Auto zurücktraten, um ihm Platz zum Aussteigen zu machen, fuhr er weg und flüchtete. Die Polizei fuhr ihm hinterher. Der 20-Jährige gab an, von der Situation überfordert und unter Schock gewesen zu sein. Er habe sich nicht getraut zu sagen, dass er keinen Führerschein besitzt.

Auf der Flucht habe er dann Autos links und rechts überholt und schließlich wieder in die Spur fahren müssen, da ihm auf der Gegenfahrbahn ein LKW entgegenkam. Allerdings sei er "unangemessen schnell" gefahren, sodass er auf das vor ihm fahrende Auto auffuhr, da er nicht mehr rechtzeitig abbremsen konnte. Er und seine zwei Freunde flohen zu Fuß vom Unfallort, konnten aber von den Polizisten, die ihnen gefolgt waren, bald eingeholt werden. Das beschädigte Auto der Zeugin ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, die Frau bleibt auf den Kosten sitzen, da der Angeklagte nicht versichert war. Jedoch habe dieser angefangen, den entstandenen Schaden durch monatliche Raten abzuzahlen.

Zweiter Fall: Im November 2016 traf sich der junge Mann mit Freunden, um abends "abzuhängen", erzählt er. Dabei hätten sie Drogen konsumiert und Alkohol getrunken und seien auf die Idee gekommen, in eine Gaststätte einzubrechen und Geld zu stehlen. Sie seien dann zu zweit mit einem Hammer, einem Seitenschneider und einem Brecheisen zu der Gaststätte gegangen, erzählt der 20-Jährige. Die Bar kannten sie, da sie oft als Kunden dort gewesen waren. Das nötige Material für den Einbruch hatten sie sich von einem Freund geliehen. Vor Ort versuchten sie durch den Hintereingang einzubrechen, was nicht direkt geklappt hätte. Nach mehreren Anläufen brachen sie ein und "haben dann den Alarm entsorgt", berichtet er. In der Gaststätte selbst brachen sie drei Spielautomaten auf und stahlen 1000 Euro. Insgesamt beläuft sich der Schaden auf rund 6000 Euro. Das erbeutete Geld teilten sie unter sich auf und gaben es noch am selben Abend aus.

Hintergrund: Der Angeklagte stamme aus komplizierten Familienverhältnissen und sei in seiner Jugend zwölf Mal umgezogen. Darunter litt nach Angaben der Jugendstrafpflegerin auch die Schule, der Angeklagte habe große Schwierigkeiten beim Lernen und habe keinen Schulabschluss. Der einzige Halt, den der junge Mann habe, sei seine Freundin, mit der er zusammenlebe. Die Jugendstrafpflegerin berichtete zudem, dass der Angeklagte nun einen Nachreifungsprozess durchlebe und sich zum ersten Mal in seinem Leben Gedanken um seine Zukunft mache und seine Handlungen bereue. Er habe sich bereits um eine Ausbildungsstelle nach der Haft und eine Drogenberatung bemüht.

Urteil: Das Schöffengericht Wittlich verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre gefordert, der Verteidiger hingegen ein Jahr Haft, eine Bewährungsstrafe und gesonderte Auflagen.

Begründung: Der Richter begründete sein Urteil damit, dass "eine schädliche Neigung" vorhanden sei. Er gehe also davon aus, dass der Angeklagte nach der Haft erneut straffällig werden könnte. Da der Mann eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, wird nun geprüft, ob er abgeschoben werden soll. Das Gericht hat jedoch unabhängig davon eine Strafe verhängt.

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