Kundenmagnete und Ex-Kaserne

WITTLICH. Edeka ist im Bau, und Aldi und Pro-Markt wollen in die Nachbarschaft. Damit aus einer nun drei erste Ansiedlungen auf dem Ex-Kasernengelände werden können, muss ein Sondergebiet ausgewiesen werden, da es sich um großflächige Betriebe handelt. Dazu gibt es erste Stellungnahmen. Die IHK Trier befürchtet negative Auswirkungen.

Wer Großes plant, muss viele fragen. Das gilt auch für die geplante Ansiedlung von Aldi und Pro-Markt im "Vitelliuspark". Im Bürokratendeutsch heißt das: vereinfachte raumordnerische Prüfung. Dazu muss die Stadt Wittlich wegen der Ansiedlungswünsche von Aldi und Pro-Markt die Träger öffentlicher Belange beteiligen, die ihr Einverständnis, aber auch Kritik oder Vorschläge einbringen können. Ein solcher Träger ist die Industrie- und Handelskammer. Sie kommentiert zum geplanten Sondergebiet im Vitelliuspark: "Die beiden Neuansiedlungsvorhaben, ein Discountmarkt mit dem Schwerpunkt Nahrungs- und Genussmittel sowie Aktionsartikeln aus dem Non-Food-Bereich und ein Markt für braune und weiße Ware des Elektrobedarfs, weisen eine vorgesehene Verkaufsfläche von 1360 Quadratmetern beziehungsweise 1400 Quadratmetern auf und überschreiten damit die Schwelle zur Großflächigkeit deutlich. Daher sind in diesen Fällen im Falle einer Ansiedlung, welche nicht den Vorgaben von Raumordnung und Landesplanung entspricht, negative städtebauliche Auswirkungen nicht auszuschließen." Die IHK hat folgende Kriterien beurteilt: Agglomerationsvermeidungsgebot: Dabei geht es um die "Bildung von Agglomerationen (Ballung) nicht-großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten außerhalb der Kerneinkaufsbereiche". Es betrifft Aldi und Pro-Markt nicht. Konzentrationsgebot: Da Wittlich als Mittelzentrum gilt, dürfen großflächige Einzelhandelsbetriebe angesiedelt werden. Integrationsgebot: Dieses Gebot will bewirken, dass "großflächige Einzelhandelsbetriebe in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem zentralen Kerneinkaufsbereich der jeweiligen Standortgemeinde zu errichten" sind. Hierzu merkt die IHK an: "Das Plangebiet liegt weit außerhalb des zentralen Einkaufsbereichs (Fußgängerzonenbereich) der Stadt Wittlich. Der Standort ist für den fußläufigen Kundenverkehr nicht erschlossen, sondern zielt ausschließlich auf den automobilen Kundenverkehr ab." Weil geschätzt 1000 Meter zwischen Innenstadt und Vitelliuspark lägen, gebe es weder eine räumliche noch gar funktionale Integration. Die IHK fand in ihren Unterlagen Ausführungen, wonach "Wittlich erstens keinen räumlich konzentrierten Einkaufsbereich aufweise und zweitens ein funktionaler Zusammenhang aufgrund des Nahversorgungscharakters des Vorhabens herstellbar sei". Das weist die IHK zurück: "Selbstverständlich weist die Stadt Wittlich mit dem Fußgängerzonenbereich einen zentralen Kerneinkaufsbereich auf, was unter anderem durch die aktuell geplante Ansiedlung eines Einkaufszentrums mit 6000 Quadratmetern Verkaufsfläche in unmittelbarer Nähe des Kerneinkaufsbereichs unterstrichen wird. Diese Ansiedlung soll ja gerade der Stärkung des Kerneinkaufsbereichs dienen, weshalb Ansiedlungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten in der Peripherie diesem Ansinnen entgegenwirken." Eine Nahversorgung im Konversiongebiet decke bereits Edeka ab, und das Gesamtsortiment des Elektromarktes, aber auch das Aktionssortiment aus dem Non-Food-Bereich von Aldi sei zudem "für die Nahversorgung überhaupt nicht geeignet". Nichtbeeinträchtigungsgebot: Die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe darf die Funktionsfähigkeit benachbarter zentraler Orte und ihrer Versorgungsbereiche nicht wesentlich beeinträchtigen. Hierzu kann die IHK aus den ihr vorliegenden Unterlagen "seriöserweise keine Prüfung" leisten. Dazu müsste eine gutachterliche Stellungnahme beige-bracht werden.

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