Letzte Chance für den Verurteilten

Wittlich · En 21-Jähriger ist wegen gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht Wittlich zu einer eineinhalbjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Ob sie zur Bewährung ausgesetzt wird oder ob er ins Gefängnis muss, hat der Verurteilte in den kommenden Monaten selbst in der Hand.

Wittlich. Unter Tränen erzählt der 21-jährige Angeklagte M. Richter Josef Thul seine Sicht des Vorfalls, wegen dem er sich jetzt vor dem Amtsgericht Wittlich verantworten muss.
In dieser Nacht im Oktober 2014, so die Anklage der Staatsanwaltschaft Trier, soll M. gemeinsam mit seinem älteren Bruder und dessen Frau in Wittlich nach einer durchfeierten Nacht an der Wohnungstür eines Bekannten geklingelt haben. Als dieser auf die Straße kam und dort auf die wartende Gruppe stieß, soll er von den beiden Männern geschlagen worden sein, von dem 21-jährigen Angeklagten unter anderem mit einem Golfschläger. Die Frau soll das Opfer geschubst und beleidigt haben.
Der 21-jährige M., der erst im Februar wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und im April beim Tragen einer Schusswaffe erwischt worden ist, bestreitet vor Gericht, mit dem Golfschläger auf das Opfer eingeschlagen zu haben.
Zeugin: Sehr gewalttätig



Auch eine Zeugin, die die Auseinandersetzung von ihrem Balkon aus beobachtet hat, kann nicht genau sagen, ob mit dem Schläger auf das Opfer eingedroschen wurde. Die Schlägerei beschreibt sie aber als "sehr gewalttätig".

Ihre Aussage ist für Staatsanwalt Wolfgang Barrot ein wichtiges Indiz für die Urteilsfindung. Er plädiert auf eine eineinhalbjährige Jugendstrafe für M., die zur Vorbewährung ausgesetzt wird (siehe Extra). Erfüllt der Angeklagte die Auflagen des Gerichts, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Richter Thul folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zu den Auflagen des Gerichts für den Angeklagten gehört unter anderem, dass er alle Termine mit seinem Betreuer wahrnimmt und seine erst kürzlich begonnene Ausbildung ohne Fehlzeiten in der Firma oder der Schule absolviert.
"Eine Bewährung können Sie nicht kriegen", geht Thul auf die bisherigen Straftaten von M in seiner Urteilsbegründung ein, "aber eine Chance, dass sie sich die Bewährung erarbeiten."
Der an der Schlägerei beteiligte, ältere Bruder von M. wird zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt, dessen Frau bekommt eine Geldstrafe in Höhe von 260 Euro, die sie in Raten an den Kinderschutzbund zahlen muss.
Die drei Urteile sind rechtskräftig.Extra

Die Vorbewährung ist eine nur im Jugendstrafrecht mögliche Form, eine Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Entscheidung wird nicht im Urteil ausgesprochen, sondern im Urteil vorbehalten und ergeht spätestens neun Monate nach Rechtskraft des Urteils durch Beschluss. Anders als im Erwachsenenstrafrecht muss sich der verurteilte Jugendliche die Bewährung in einer Frist "verdienen". Ihm können Auflagen oder Weisungen erteilt werden. Außerdem untersteht der Jugendliche in dieser Zeit der besonderen Aufsicht von Bewährungshilfe und Jugendgerichtshilfe. Erfüllt der Jugendliche die Auflagen, so wird die Jugendstrafe durch Beschluss zur Bewährung ausgesetzt. Erfüllt der Jugendliche die Auflagen nicht, so ergeht kein Bewährungsbeschluss und er muss die Jugendstrafe antreten. Quelle: Wikipedia

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort