Mehr Schutzfläche für Binsenjungfer und Smaragdlibelle

Bettenfeld · Jetzt ist es offiziell: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat die Naturschutzgebiete "Reihenkrater Mosenberg" und "Horngraben" miteinander verbunden und auf insgesamt 138,3 Hektar erweitert.

 Der Windsbornkrater ist Teil des Naturschutzgebietes. Foto: TV-Archiv

Der Windsbornkrater ist Teil des Naturschutzgebietes. Foto: TV-Archiv

Bettenfeld. Die beiden seit 1970 bestehenden Naturschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt 78,5 Hektar lagen räumlich getrennt voneinander. Ziel der Erweiterung war es, eine räumliche Vernetzung und direkte Verbindung der Flächen herzustellen. Bei den Flächen handelt es sich um magere Mähwiesen, Flachlandmähwiesen, Feuchtwiesen sowie Feuchtbrachen.
Der Reihenkrater Mosenberg mit dem Windsbornkratersee und der Horngraben bilden ein Naturschutzgebiet mit seltenen Pflanzen und Tieren.
Der Windsbornkratersee ist der einzige wassergefüllte Vulkankrater nördlich der Alpen. An seinen Ufern gedeihen Torfmoose, Fieberklee und Sumpfblutauge. Darüber tanzen Libellen und Schmetterlinge. Gefährdete Libellenarten wie die Glänzende Binsenjungfer, die Speer-Azurjungfer und die Gemeine Smaragdlibelle haben in der Verlandungszone des Kratersees wieder eine Heimat gefunden.
Nach Veröffentlichung der Rechtsverordnung und der Karten im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, ist die Ausweisung des Naturschutzgebietes "Reihenkrater Mosenberg und Horngraben" am 2. Februar rechtskräftig.
Für jedes Naturschutzgebiet gibt es eine eigene Rechtsverordnung, in der auch verschiedene Ver- und Gebote aufgeführt sind, die dem Schutzzweck dienen.
Campen und Baden verboten


Für den Mosenberg und den Horngraben gelten insgesamt 33 Verbote - unter anderem: Es darf kein Grünland in Ackerland umgewandelt werden. Dort darf nicht gebaut werden, auch keine Straßen und Wege. Es dürfen keine Leitungen verlegt werden, weder über noch unter der Erde. Es dürfen keine Stellplätze oder Parkplätze angelegt werden. Campieren, Baden, Feuer Anzünden oder Grillen sind verboten. Es dürfen keine wild wachsenden Pflanzen entfernt werden, Hunde dürfen dort nicht frei rumlaufen. sim

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