Mehrjährige Haftstrafen für Raubüberfall

Für bewaffnete Raubüberfälle auf eine Tankstelle und auf einen Getränkeladen in Wittlich wurden gestern drei junge Männer vor dem Landgericht Trier zu Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und vier Jahren verurteilt.

Wittlich/Trier. Im März dieses Jahres wollen drei junge, maskierte Männer (21, 23 und 24 Jahre) die Tankstelle in Wittlich in der Friedrichstraße überfallen. Sie warten, bis die Aushilfe die Tankstelle gegen Mitternacht zuschließt und bedrohen die Frau mit einer Pistole. Doch die Frau schaltet nicht wie aufgefordert die Alarmanlage aus. Sie schreit.

Die Täter wechseln die Strategie. Die Frau wird gezwungen, ihren Autoschlüssel und ihren Geldbeutel herauszugeben. Sie wird in ihr Auto gestoßen und ein kurzes Stück mitgenommen. Dann zerrt einer der Männer die Frau aus dem Fahrzeug heraus. Wieder zu dritt flüchten die Täter und versenken den Wagen schließlich absichtlich bei Trier in der Mosel.

Dies war eine der Taten, für die sich gestern drei junge Männer vor dem Landgericht Trier verantworten mussten. Die zweite Tat, die zweien von ihnen zur Last gelegt wurde: ein ebenfalls maskierter und bewaffneter Überfall auf einen Getränkeladen in der Himmeroder Straße in Wittlich. Wieder wurde eine Frau mit einer Waffe bedroht.

Als Motiv gaben die Täter vor Gericht an, dass sie sich Geld zum Leben und auch für Drogen hatten beschaffen wollen. Bei beiden Überfällen haben sie nur wenige hundert Euro erbeutet. Die Waffen sollen nicht geladen oder sogar nicht funktionsfähig gewesen sein. Die Opfer jedoch leiden psychisch bis heute enorm, hieß es vor Gericht.

Abgekürzt hat das Verfahren gestern eine Absprache zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidigern. Die drei jungen Männer sagten zu, Geständnisse abzulegen und ersparten so ihren Opfern, vor Gericht noch einmal aussagen zu müssen. Ihnen wurde dafür zu Beginn gesagt, wie hoch ihre Strafen maximal ausfallen würden.

Dass die Strafen zwischen fünfeinhalb und vier Jahren sich am untern Rand des möglichen Rahmens (bis zu 15 Jahren) bewegen, erklärte Richter Albrecht Keimburg mit den Geständnissen und dem jungen Alter der Angeklagten sowie mit den schwierigen Verhältnissen, aus denen alle drei stammen. Sie leben "völlig haltlos in dieser Gesellschaft", sagte der Richter.

Alle drei stammen aus zerrütteten Familien, landeten früher oder später in Heimen, wurden zu allerlei Jugendstrafen verurteilt. Die beiden Älteren kamen früh mit illegalen Drogen in Berührung. Dem 21-Jährigen, der als einziger der Täter in der Region aufgewachsen ist und bereits alle erdenklichen Jugendhilfeeinrichtungen durchlaufen hat, bescheinigte Keimburg: "Sie sind ein Kandidat für eine dauerhafte Unterbringung, in einer Psychiatrie oder in der Sicherheitsverwahrung." Die Urteile sind rechtskräftig.

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