Misshandeltem Baby geht es besser

Das mit Verdacht auf Kindesmisshandlung ins Wittlicher Verbundkrankenhaus gebrachte Baby ist auf dem Weg der Besserung. Der leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos sagt zum Zustand des Säuglings bei Einlieferung in die Klinik: "Die Verletzungen waren so schwer, dass man ausschließen kann, dass sie ihm versehentlich beigebracht wurden."

Wittlich. Noch liegt der kleine Patient im Wittlicher Verbundkrankenhaus. Chefarzt Dr. Klaus Mahler hatte am Tag der Einlieferung des Babys in die Kinder- und Jugendabteilung der Klinik sowohl Kriminalpolizei als auch die Kreisverwaltung alarmiert, da der begründete Verdacht bestand, das Kind könne massiv misshandelt worden sein: Verbrühungen, Knochenbrüche, blaue Flecken wurden diagnostiziert. Am Tag darauf hat das Familiengericht das Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen (der TV berichtete). Die Familie war bis dahin unauffällig und dem Jugendamt daher völlig unbekannt.

"Für uns ist das immer eine schwere Entscheidung. Aber wir haben aufgrund der Verletzungen unverzüglich beide Zügel gezogen und es war hervorragend, wie von Kripo und Kreis prompt reagiert wurde. Es ist beruhigend zu wissen, dass es so schnell gehen kann", sagt Dr. Klaus Mahler. Auch habe der Kinderarzt-Kollege vorbildlich reagiert, der in seiner Praxis den Rettungswagen zum Transport des Babies in die Klinik gerufen hatte, um jede weiter Manipulation am Kind zu vermeiden.

Massive Verletzungen lassen Ärzte stutzig werden



Es war im Alter von sechs Wochen wegen einer Verbrühung im Gesicht beim Arzt vorgestellt worden, der aufgrund weiterer Auffälligkeiten kein Risiko eingehen wollte und den Säugling sofort nach Wittlich bringen ließ.

Das Baby sei zwar nicht lebensbedrohlich aber massivst verletzt gewesen, hatte es doch neben der akuten Verbrühung mehrere Knochenbrüche und blaue Flecken, die darauf schließen ließen, dass sie nicht durch einen Unfall oder ähnliches aufgetreten sein konnten. "Die Verletzungen müssen vorsätzlich beigebracht worden sein", sagt auch Staatsanwalt Horst Roos.

Er erwarte bald das rechtsmedizinische Gutachten, das die Ursachen lückenlos aufklären soll. Im Falle der blauen Flecken unterschiedlichen Alters muss etwa ausgeschlossen werden, dass keine Blutgerinnungsstörung vorliegt.

Aufgrund der Übertragung des Sorgerechtes an das Jugendamt der Kreisverwaltung hat ausschließlich die Mutter ein Besuchsrecht im Beisein Dritter. Dass heißt, sie kann ihr Baby nur sehen, wenn Klinikpersonal dabei ist.

Der kleine Patient ist im gesicherten Bereich des Krankenhauses untergebracht, zu dem es keinen freien Zutritt gibt. Es soll ihm deutlich besser gehen und demnächst seine Entlassung anstehen.

Für das Jugendamt, das in der Vergangenheit noch mit keinem vergleichbaren Fall zu tun hatte, sagt Manuel Follmann, Pressesprecher der Kreisverwaltung: "Der endgültige Verbleib des Kindes ist zum einem von dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und zum anderen von der Entscheidung des Familiengerichts Wittlich abhängig." Man wolle das Kind nach seinem Klinikaufenthalt in einer geeigneten Einrichtung unterbringen. Wie es dann mit dem Besuchsrecht aussehe, werde noch geklärt. Das Jugendamt werde die Betreuung des Kindes durch regelmäßige Gespräche und Treffen im Rahmen des Hilfeplanverfahrens begleiten. EXTRA Netzwerk Kinderschutz: Um solche Fälle wie den des Babies zu vermeiden, wird seit 2007 unter der Federführung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich das Netzwerk Kinderschutz aufgebaut, das zum sozialen Frühwarnsystem werden soll. Es wirken mit: Gynäkologen, Hebammen, Kinderärzte, Krankenhäuser und weitere Institutionen. Mit dem Frühwarnsystem sollen belastete Familien frühzeitig erkannt werden, um mit ihnen in Kontakt zu treten und Hilfe anzubieten. Die Kreisverwaltung stellt aktuell eine zusätzliche pädagogische Fachkraft ein, die sich schwerpunktmäßig um diese Netzwerkarbeit kümmert. Weiter sollen "Runde Tische" konkreten Maßnahmen erarbeiten. (sos)

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