Nach tragischem Unfall auf der A1 bei Wittlich – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Wittlich. · Ein Mensch ist bei einer Massenkarambolage auf der A1 im Januar 2015 ums Leben gekommen. Jetzt wird der Fall vor dem Jugendschöffengericht Wittlich verhandelt.

Es war eine tragische Kettenreaktion, die im Januar 2015 für eine Massenkarambolage auf der A1 bei Wittlich gesorgt hat: Ein mit drei jungen Männern besetzter Opel Astra fuhr gegen 18 Uhr auf der A?1 in Richtung Koblenz, prallte in die Mittelschutzplanke und kam auf der Fahrbahn zum Stehen. Der nachfolgende 54-jährige Fahrer eines VW Passat konnte ihm ausweichen und hielt dahinter auf der Überholspur an. Ein weiterer folgender 45-jähriger Audi-Fahrer konnte noch dem Astra ausweichen, streifte dann aber den auf der Überholspur stehenden Passat. Er hielt schließlich auf der Standspur an.

Ein nun folgender 51-jähriger Fahrer eines VW Golf mit Luxemburger Kennzeichen konnte zunächst auch dem Astra ausweichen, prallte danach jedoch frontal auf das Heck des auf der Überholspur stehenden Passat. Danach prallte ein damals 57-jähriger Fahrer mit seinem Daimler Benz gegen den Astra und stieß anschließend mit dem Passat zusammen.

Dabei schleuderte der Wagen über die Fahrbahn. Hierbei erfasste der Wagen vermutlich den Fahrer des Golf, der die Unfallstelle absichern wollte. Der Golf-Fahrer starb. Die drei Insassen des Astra werden bei dem Unfall leicht verletzt, ebenso die Fahrer des VW Passat, des Audi und des Daimler Benz. Die Beifahrerin im Mercedes wird schwer verletzt. Rund 70 Rettungskräfte waren im Einsatz, Fahrzeuge und Fahrzeugteile lagen nach Augenzeugenberichten rund 130 Meter verteilt.

Ende Januar beginnt am Amtsgericht Wittlich der Prozess gegen drei Unfallbeteiligte. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft den Männern - einem heute 20-Jährigen, einem 59-Jährigen und einem 56-Jährigen - fährlässige Tötung vor. Bei dem Unfall auf der Höhe des Autobahnkreuzes Wittlich sei, so die Anklage, der Golf-Fahrer wegen des fahrlässigen Verhaltens der drei Angeklagten ums Leben gekommen.

Demnach sei das Auto des 20-Jährigen, der den Astra gefahren hatte, nach einem Fahrfehler fahruntüchtig liegen geblieben und nicht hinreichend abgesichert worden. Der heute 56-Jährige habe zwecks Hilfeleistung rund 20 bis 25 Meter dahinter auf der linken Fahrspur angehalten und Heckklappe mit Rück- und Warnleuchten geöffnet, soll dadurch jedoch ein zusätzliches Hindernis geschaffen haben.

Das Unfallopfer sei mit dem Golf mit etwa 60 Stundenkilometern mit dem Auto des 56-Jährigen kollidiert und auf dem rechten Fahrstreifen zum Stillstand gekommen. Dort sei er von dem Auto des heute 59-Jährigen erfasst worden, das sich mit überhöhter Geschwindigkeit der Unfallstelle genähert habe.
Der Prozess vor dem Jugendschöffengericht beginnt am Dienstag, 31. Januar, um 8.30 Uhr.

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