Nichts ignoriert oder unter den Teppich gekehrt

WITTLICH/BINSFELD. (red) Christoph Holkenbrink, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, wehrt sich gegen die vom Arenrather Ratsmitglied Jörg Follmann und seiner Frau Susanne erhobenen Vorwürfe gegen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde Binsfeld im Zusammenhang mit dem Lärmschutz an der Airbase Spangdahlem.

"Sowohl auf der Ebene der Verbandsgemeinde Wittlich-Land wie auch seitens der Ortsgemeinde Binsfeld wurden alle im Zusammenhang mit der Flugplatzerweiterung für Transportflugzeuge erstellten Gutachten, ganz besonders auch das medizinische Gutachten, in einer über Wochen gehenden Detailarbeit ausgewertet", stellt der Bürgermeister der VG Wittlich-Land fest und widerspricht damit den Vorwürfen, die unter anderem das Arenrather Ratsmitglied Jörg Follmann öffentlich geäußert hatte. In einem Leserbrief hatte er kritisiert, die Verantwortlichen hätten Gutachten ignoriert und damit "grob fahrlässig" die Gesundheit der Kinder, die Grundschule und Kindergarten in Binsfeld besuchen, aufs Spiel gesetzt. Dazu stellt nun Holkenbrink weiter fest: "Anders als behauptet, werden im medizinischen Gutachten keine gesundheitlich relevanten Bedenken gegen die Flugplatzerweiterung geltend gemacht. Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass mangels gesetzlicher Bodenlärmgrenzwerte, zumindest nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft, ein über 65 dB(A) liegender Lärmwert als erhebliche Belästigung empfunden wird." Da ohne Lärmschutzvorrichtungen bei den durchschnittlich vier bis sechs monatlichen Triebwerktests der Transportflugzeuge am Kindergarten Spitzenlärmwerte von 71,9 dB(A) aufträten, sei dieses Ergebnis für die VG Wittlich-Land wie auch für die OG Binsfeld mit ein Grund dafür gewesen, Widerspruch gegen die Flugplatzgenehmigung einzulegen, um zu einem unter 65 dB(A) liegenden Wert zu gelangen. "Auf Grund des insofern erreichten Baus einer 75 Meter langen und 6,35 Meter hohen standortoptimierten Schutzwand wurden die Spitzenlärmwerte auf 63,8 dB(A) reduziert. Darüber hinaus wurde auf die Errichtung des geplanten zweiten Testplatzes verzichtet", erklärt Holkenbrink weiter. Weniger Gefälle bei den Flugzeug-Abstellflächen

Ebenso sei entsprechend der Forderung von VG und Ortsgemeinde das Gefälle der Flugzeug-Abstellfläche von 1,5 Prozent auf durchschnittlich 0,45 Prozent reduziert worden. Damit würden die beim Rollen der Transportflugzeuge notwendigen Schubkräfte kleiner und folglich Lärm und Abgase verringert. "Diese neuen Rahmenbedingungen wurden auch durch eine Änderung der ursprünglichen Baugenehmigung festgeschrieben", betont Holkenbrink. Eine an die gemeinsamen Ausbauträger (Bund, Stadt Frankfurt, Land Hessen, Land Rheinland-Pfalz, FAG und NATO) zu richtende Forderung, die komplette Verlegung von Kindergarten und Grundschule zu finanzieren, höre sich zwar gut an, doch gebe es hierfür angesichts der einzelnen gutachterlichen Feststellungen keine Anspruchsgrundlage und Ansatzmöglichkeit. Insbesondere könnten in diesem Zusammenhang nur Gesichtspunkte angeführt werden, die etwas mit der Flugplatzerweiterung zu tun haben, hält Holkenbrink den von Follmann vorgetragenen Forderungen entgegen. "Auch der Umstand, dass der Ausbau in Spangdahlem kostengünstiger verlief als vorauskalkuliert, ändert daran nichts. Auf freiwillige Leistungen der Ausbauträger konnte man nicht zählen. Dies machten die Verhandlungen im Rahmen des Widerspruchverfahrens eindeutig klar. Von Pennern und grober Fahrlässigkeit wegen des Unterlassens solcher Forderungen zu sprechen, ist reine Polemik und Argumentation mit Vorurteilen, die den leider harten Fakten nicht standhält", erklärt der Bürgermeister und fragt, was denn angeblich unter den Teppich gekehrt worden sei? Denn sämtliche Gutachten und Unterlagen hätten für jedermann einsehbar ausgelegen. Auch heute könne noch jeder Einsicht nehmen. "Im Übrigen konnte man sich ausführlich über die Initiativen der Verwaltung und des Verbandsgemeinderates sowie die erzielten Ergebnisse in den im Amtsblatt veröffentlichten Berichten über die Verbandsgemeinderatsitzungen vom November 2002 und Februar 2003 informieren", sagt Holkenbrink abschließend.

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