Nur als Kreisstraße
WITTLICH. Die Verbindungsspange zur Entlastung von Bombogen um Wengerohr kann nur dann in einem überschaubaren Zeitraum gebaut werden, wenn sie als Kreisstraße anerkannt wird, stellt die Stadt Wittlich noch einmal klar. Im TV zitierte Hinweise, dass diese Anerkennung schwierig werden könnte, hatten für Irritationen gesorgt.
Der TV-Bericht über das Hin und Her zwischen Stadt und Kreis bis zur Festlegung der Konditionen, zu denen der Kreis bereit ist, die Baulastträgerschaft für die Verbindungsspange zwischen der L 55 und dem Industriegebiet Wengerohr, die die Stadtteile Bombogen und Wengerohr entlasten soll, zu übernehmen, hat für Aufsehen gesorgt. Die Stadt sieht sich in ihren Bemühungen, die Straße zu einer Kreisstraße zu machen, missverstanden. Noch keine Entscheidung vom Landesbetrieb
Der Vorteil für die Stadt ist, dass bei Kreisstraßen der Landesbetrieb Mobilität (LBM) die Kosten für die Planung, Bauüberwachung und Ausschreibung der Straße übernimmt, die etwa zehn bis 15 Prozent der Gesamtkosten eines solchen Projekts ausmachen. Aus Sicht der Stadt "ein nicht zu vernachlässigender finanzieller Vorteil". Ohne die Anerkennung als Kreisstraße und die daraus folgende Entlastung könne die Verbindungsspange nicht in einem überschaubaren Zeitraum gebaut werden, stellt die Verwaltung fest. Für Irritationen sorgte ein Schreiben des Landesbetriebs Mobilität (LBM/damals noch Landesbetrieb Straßen und Verkehr, LSV) vom Dezember 2006 an die Stadtverwaltung Wittlich, aus dem zitiert wurde. Wörtlich heißt es in dem Schreiben, das dem TV vorliegt: "Aus einem Zeitungsbericht des Trierischen Volksfreunds vom 5. Dezember 2006 haben wir erfahren, dass Sie zum Bau der von Ihnen gewünschten Verbindungsspange inzwischen den Kreis gebeten haben, beim LSV Trier, die Durchführung der Straßenplanung und Beschaffung des Baurechts zu beantragen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese Verbindungsspange nicht die Funktion einer Kreisstraße hat. Für einen Bau als Gemeindestraße gelten nach wie vor die in der Besprechung am 17. Oktober in unserem Haus genannten Bedingungen." Aus Sicht der Stadt konnte dadurch der Eindruck entstehen, dass die Sache schon entschieden sei. Dies wurde zwar an keiner Stelle in der Berichterstattung behauptet. Dennoch betont die Stadtverwaltung nun noch einmal, dass die Aussage des LSV vom Dezember, wonach die neue Spange "nicht die Funktion einer Kreisstraße" hat, keine Entscheidung in der Sache ist. Diese Entscheidung steht, wie der TV berichtete, nach wie vor aus. Stadt und Kreis haben sich inzwischen über die finanziellen Modalitäten geeinigt: Die Stadt übernimmt alle nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten, so dass der Kreis finanziell nicht belastet wird. Zudem springt sie ein, wenn dem Landkreis eine kostendeckende Unterhaltung der Straße nicht mehr möglich ist. Und nach 20 Jahren übernimmt sie die Baulast der neuen Straße. Noch keine Entscheidung vom Landesbetrieb
Nun ist zunächst die Kreisverwaltung am Zug. Sie muss einen entsprechenden Antrag beim LBM zu stellen. Erst danach wird der Landesbetrieb in die sachliche Prüfung eintreten und eine abschließende Entscheidung fällen. Dabei rechnen sich die Wittlicher, wie bereits berichtet, aus mehreren Gründen keine schlechten Chancen aus: Der Zielverkehr in die Industriegebiete sei nicht vorrangig örtlicher Verkehr und werde allen Prognosen nach mit zunehmender Besiedlung des Industriegebiets Wengerohr-Süd weiter zunehmen, was aus Sicht der Stadt für eine Einstufung der Verbindungsspange als Kreisstraße spricht. Zudem verbinde "die neue Straße die L 55 mit der B 50 neu, also zwei überregional bedeutsamen Straßen".