Platz schaffen, aber wie?

Bernkastel-Wittlich · Viele Menschen in der Region würden gern Wohnungen für Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Doch dabei tauchen eine Reihe von Fragen auf. Fachleute aus der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich geben Antworten.

Bernkastel-Wittlich. Die Koordinationsstelle Flüchtlingshilfe der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich beantwortet Fragen zum Thema Flucht und Asyl. Diesmal geht es um Fragen, die auftauchen, wenn Menschen in der Region Wohnungen oder Häuser für Flüchtlinge bereitstellen möchten.

An wen wendet man sich, wenn man Wohnraum für Flüchtlinge vermieten/bereitstellen will?
Wer Wohnraum anbieten will, wendet sich am besten direkt an die örtliche Sozialbehörde. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich finden man diese bei den Verbandsgemeindeverwaltungen, der Stadtverwaltung Wittlich beziehungsweise der Gemeindeverwaltung Morbach.
Auf der Seite Behoerdenverzeichnis.rlp.de gibt es eine Liste mit den Kontaktdaten aller kommunalen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz bis auf die Ebene der Verbandsgemeinden.

Gibt es günstige Darlehen zum Bau beziehungsweise zur Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge?
Das Land hat Darlehensprogramme in zwei Varianten aufgelegt, die beide von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abgewickelt werden. Mit einem zweckgebundenen Kommunalkredit sollen kommunale Gebietskörperschaften bei der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende unterstützt werden. Über ein Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung werden Bauvorhaben von privaten Investoren gefördert, durch die vorhandene Gebäude ganz oder teilweise zu Wohnzwecken für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzbar gemacht werden (Förderung der Herrichtung bestehender Gebäude).
Den Link zu näheren Informationen sowie Ansprechpartner gibt es auf der Internetseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich www.bernkastel-wittlich.de/fluechtlingshilfe.html .

Erhöht sich die Wohngebäudeversicherung, wenn man Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stelle?
Die Verbraucherzentrale hat die Berichterstattung in den Medien zum Anlass genommen, eine Umfrage zu möglichen Folgen für den Versicherungsschutz von Wohngebäuden beim Bezug von Flüchtlingen zu starten. Im August 2015 wurden die Ergebnisse vorgelegt. Danach haben 53 von 73 angeschriebenen Versicherungsgesellschaften explizit erklärt, dass eine Unterbringung von Flüchtlingen keinen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie hat und auch kein Hindernis für den Neuabschluss eines Versicherungsvertrages darstellt.

Und was ist mit den übrigen Gesellschaften?
Bei den übrigen Versicherungsgesellschaften, die auf die Anfrage der Verbraucherzentrale nicht geantwortet oder sich nicht eindeutig geäußert haben, empfiehlt die Verbraucherzentrale, schriftlich nachzufragen. Sie weist aufgrund der festgestellten erheblichen Preisunterschiede darauf hin, dass sich vielfach ein Preis-Leistungs-Vergleich zwischen den verschiedenen Anbietern lohnt.
Detaillierte Informationen zur Umfrage findet man auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale. red

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