Prozess um Gasrevolver-Angriff: Neunjährige muss nicht aussagen

Osann-Monzel/Trier · Im Prozess um den Gasrevolver-Angriff in Osann-Monzel (Kreis Bernkastel-Wittlich) hat die Schwurgerichtskammer am Landgericht Trier entschieden, von einer Vernehmung der neunjährigen Tochter des Angeklagten abzusehen. Ein Urteil könnte Ende Februar gesprochen werden.

Mit einem Gasrevolver soll er auf den Lebensgefährten seiner Exfrau geschossen haben: Ein 59-Jähriger aus Osann-Monzel muss sich seit Anfang Dezember 2013 vor dem Trierer Landgericht wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung verantworten.

Seine heute neunjährige Tochter wird nicht mehr vor Gericht erscheinen müssen. Das Mädchen soll zusammen mit ihrer 16-jährigen Schwester, die bereits unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin aussagte, am Tatabend in der Wohnung gewesen sein, in die der Angeklagte mit einem Hammer eingedrungen sein soll (siehe Extra).

Nun haben die Richter entschieden, entgegen dem Wunsch der Verteidigung auf die Aussage des Kindes zu verzichten. Das Mädchen war bereits zu einem Verhandlungstag im Januar vorgeladen gewesen und nicht erschienen. Ihre Mutter hatte eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, dass ihre Tochter eine Belastungsstörung habe, und gesagt, sie rede mit niemandem über den Vorfall. Am Montag erklärte die vorsitzende Richterin Petra Schmitz, die Vernehmung des Kindes sei weder erforderlich, da sie nicht die einzige Zeugin sei, noch verhältnismäßig: "Es ist angesichts des psychischen Zustandes des Kindes nicht vertretbar, es nochmals mit dem mutmaßlichen Tatgeschehen zu konfrontieren."

Da die Verteidigung einen weiteren Beweisantrag in Vorbereitung hat und womöglich noch Zeugen gehört werden, stellte gestern der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten noch nicht vor. Dies ist nun auf den Prozesstag am 21. Februar verschoben. eib
Extra

Laut Anklageschrift soll der 59-Jährige in einer Nacht Ende Juni 2013 mit einem Hammer in die Wohnung seiner Exfrau eingedrungen sein - beide wohnten auch nach der Trennung im selben Haus -, wo er auf die beiden Töchter traf, die sich im Bad einschlossen. Die ältere Tochter soll ihn überredet haben, ihr den Hammer auszuhändigen. Die Mädchen konnten daraufhin die Wohnung verlassen. Als später die Exfrau und ihr Lebensgefährte eintrafen, soll der Angeklagte mit einem Gasrevolver auf seinen Rivalen geschossen haben, bevor er sich selbst in den Mund schoss und verletzte. Sein Opfer erlitt unter anderem Verbrennungen am Kopf und einen Trommelfellschaden. eib

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort