Prozess wegen Erpressung in Wittlicher Jugendstrafanstalt: Haftstrafen für junge Männer

Wittlich. · Zwei Angeklagte sind gestern wegen Erpressung vom Jugendschöffengericht Wittlich zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide einen Mithäftling in der Jugendstrafanstalt Wittlich mehrfach erpresst haben.

Ein 21-Jähriger und ein 19-Jähriger haben sich gestern vor dem Jugendschöffengericht verantworten müssen. Unter anderem kam es in der mehrstündigen Verhandlung zu einem hitzigen Wortgefecht zwischen einem Zeugen und einem der Angeklagten, das nur durch das Einschreiten der Justizbeamten nicht in einer handgreiflichen Auseinandersetzung endete.

Die Anklage: Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, dass sie in der Jugendstrafanstalt (JSA) in Wittlich im Sommer des vergangenen Jahres mehrfach einen Mithäftling erpresst haben. Der ältere der beiden soll ihn zunächst beschützt haben, als der später Erpresste mit anderen Gefangenen in Streit geraten war. Später soll er dafür von dem mutmaßlichen Opfer Zigaretten und Hülsen eingefordert haben. Der jüngere Angeklagte soll dabei als Mittelsmann gedient haben und die erpressten Waren transportiert haben. Zudem soll dieser, so eine weitere gestern verhandelte Anklage, einen anderen Mithäftling verprügelt haben.

Die Verständigung: In einem Gespräch vor Beginn der Verhandlung verständigten sich die beiden Verteidiger, der Staatsanwalt und das Gericht darauf, dass die beiden Angeklagten im Fall eines Geständnisses mit Strafen zwischen einem Jahr und eineinhalb Jahren ohne Bewährung bestraft werden. Die Angeklagten schwiegen jedoch zu den Vorwürfen der Erpressung, der Jüngere der beiden gestand jedoch die zusätzlich angeklagte Körperverletzung.

Die Zeugenaussagen: Nachdem das mutmaßliche Opfer in seiner Aussage die Anklage bestätigt hat, wurden weitere Zeugen gehört. Beim Eintreffen des ersten weiteren Zeugens wurde es turbulent im Gerichtssaal, weil der 21-jährige Angeklagte und der derzeit ebenfalls inhaftierte Mann im Zeugenstand nach einem Wortgefecht aufeinander losgehen wollten, was jedoch von den sieben Justizbeamten im Saal verhindert wurde. Der Zeuge sagte aus, dass er von dem mutmaßlichen Opfer um Hilfe gebeten worden sei, weil dieser von den Angeklagten erpresst wurde.

Die Vorstrafe: Beide Angeklagten sind vorbestraft, der Ältere unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Erpressung, sein Kompagnon wegen Einbruchsdiebstahl, Hehlerei und Urkundenfälschung.

Die Plädoyers: Der Staatsanwalt forderte eine zweijährige Haftstrafe für den älteren der beiden Angeklagten und eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten für den Jüngeren. Die beiden Verteidiger blieben in ihren Forderungen weit unter diesem Strafmaß: Freispruch für den älteren des Duos, weil es Zweifel daran gebe, dass sich die Tat wie in der Anklage zugetragen habe, und eine deutlich mildere Strafe als die vom Staatsanwalt geforderte für den Jüngeren.

Das Urteil: Für das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Josef Thul bestanden keine Zweifel an der Schuld der beiden Angeklagten. Das Gericht verurteilte den 21-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und den 19-Jährigen zu einem Jahr und zwei Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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