Rat irrt in Sachen Schweigepflicht

WITTLICH/BETTENFELD. Was darf aus nicht-öffentlicher Sitzung weiter gegeben werden? Das Thema sorgte im Kreis bereits öfter für Unruhe. Jüngster Fall: Bettenfeld. Entgegen der Ratsauffassung entschied die Kreisverwaltung nun, dass in dem Eifelort die Schweigepflicht nicht verletzt wurde.

In Bettenfeld führte die Frage "Was darf aus nicht-öffentlichen Sitzungen öffentlich gemacht werden?" jüngst zu Ermittlungen und aufschäumenden Emotionen. Und das, obwohl die Sitzung, um die es geht, sieben Jahre zurückliegt. Damals ging es um ein sensibles Thema: Der Rat beschloss, großflächig Lavasand am Mosenberg abzubauen. Aktuell hatte der TV den Grünenpolitiker Wolfgang Moritz mit den Worten zitiert: "Vor sieben Jahren haben Grüne und BUND durch eine Indiskretion aus einer nicht-öffentlichen Sitzung des Bettenfelder Gemeinderats erfahren, dass vor der damals geplanten Naturschutzgebiets-Vernetzung noch mal im großen Stil Lavasand abgebaut werden sollte, um die Gemeindekasse kräftig zu füllen..." Moritz hatte sich ansonsten lobend zu Wort gemeldet, weil kürzlich beschlossen wurde, den unter Schutz stehenden Mosenberg nur noch touristisch zu nutzen und nicht mehr für den Abbau. Über den oben genannten Satz zeigten sich die Ratsmitglieder laut VG-Blättchen in einer Sitzung jedoch äußerst empört. Sie witterten einen Verstoß gegen die Schweigepflicht und beauftragten die Verwaltung, Moritz schriftlich zur Namensnennung des indiskreten Ratsmitglieds aufzufordern. Moritz hat bereits auf die Post geantwortet, doch erfahren wird die VG-Verwaltung von ihm nichts. Und das aus mehreren Gründen: Der Grüne hat sich mittlerweile kundig gemacht. Er sagt: "Meiner Rechtsauffassung nach war es kein Verstoß gegen die Schweigepflicht, uns über grundlegende Pläne zu informieren." Zudem ist Moritz der Meinung, dass die damalige Ratsentscheidung zum Abbau an die Öffentlichkeit musste, weil sie - auch nach Auffassung der damaligen Bezirksregierung - nicht rechtmäßig war.In Thalfang ermittelt die Staatsanwaltschaft

Aktuell bekommt Moritz ebenfalls Rückendeckung von Behördenseite. Alfons Kuhnen, Pressesprecher der Kreisverwaltung, teilte auf TV-Anfrage mit: "Der Schweigepflicht unterliegen in nicht-öffentlicher Sitzung die Meinungsäußerungen und die Stimmabgabe der einzelnen Ratsmitglieder zum Lavaabau, aber nicht die Mitteilung, dass ein weiterer Lavaabbau erfolgt." (Siehe auch Hintergrund.) Der VG-Bürgermeister sei mittlerweile über den Irrtum informiert. Geheim oder nicht geheim? Bettenfeld befindet sich mit dem Dilemma in guter Gesellschaft. Gegensätzliche Auffassungen zur Verschwiegenheitspflicht von Kreisausschussmitgliedern waren kürzlich für die Landrätin Anlass, bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nachzuhaken. Grundlegende Informationen zur Entwicklung bei der Müllentsorgung waren ins Internet gelangt. Die Behörde bestätigte die Landrätin: Es liegt keine Rechtsverletzung vor. Anders sieht es in Thalfang aus. Dort ermittelt die Staatsanwaltschaft, weil Informationen von einer Vergabeentscheidung, die im TV veröffentlicht waren, aus einer nicht-öffentlichen Sitzung nach draußen gesickert sein sollen. Ermittelt wird nur gegen die Amtsträger, denn nur bei ihnen ist ein Verstoß gegen die Schweigepflicht strafrechtlich relevant.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort