Reitunterricht gibt's nur bei schönem Wetter

Wittlich · Reiten ist der Traum vieler Kinder. Für die Wittlicher Jugend ist er nahezu unerfüllbar. Denn der Reitverein kann zurzeit nur begrenzt ganzjährig Unterricht erteilen. Grund: Es fehlt eine Überdachung. Um dies zu ändern, möchte er ein Zelt auf den Reitplatz stellen - die zuständige Behörde erlaubt dies jedoch nicht.

 Um auch im Winter und bei schlechtem Wetter Dressur- und Springunterricht anbieten zu können, will der Reitverein Wittlich auf seiner Anlage ein Zelt errichten, etwa an der Stelle, an der der Vorsitzende Karl-Heinz Ruppert steht. Doch das Gelände liegt im Wasserschutzgebiet. TV-Foto: Archiv/Nora John

Um auch im Winter und bei schlechtem Wetter Dressur- und Springunterricht anbieten zu können, will der Reitverein Wittlich auf seiner Anlage ein Zelt errichten, etwa an der Stelle, an der der Vorsitzende Karl-Heinz Ruppert steht. Doch das Gelände liegt im Wasserschutzgebiet. TV-Foto: Archiv/Nora John

Wittlich. Die Nachfrage ist da, die Pferde und die Trainer sind es auch. Doch ein regensicherer Platz fehlt. Deshalb kann der Reitverein (RV) Wittlich nur eingeschränkt Reitunterricht in Dressur und Springen anbieten. Und zwar sonntags bei der Dressurreiterin Antje Häschke und lediglich von April bis September und bei schönem Wetter. Vorsitzender Karl-Heinz Ruppert sagt: "Wir wollen auch von Oktober bis März und bei Regen Unterricht auf unserem Gelände geben." Zurzeit findet dieser nicht auf einem der vier Plätze in Wittlich, sondern bei Ruppert zu Hause in Esch statt.
Deshalb will der Verein auf dem großen Springplatz auf der Reitanlage Zweibächen in der Nähe des Sportzentrums an der Lieser ein 18 mal 40 Meter großes Zelt errichten. Dazu muss der Platz etwas verkleinert werden. Plane und Gestänge für das Zelt sind bereits gekauft. Doch es steht noch die Genehmigung aus, es aufzustellen. Das Problem: Die Reitanlage befindet sich im Wasserschutzgebiet nahe des künftigen Brunnens Stareberg 5 in der Schutzzone II.
Für Ruppert ist es unverständlich, dass die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord das Zelt nicht genehmigt. Denn der Unterbau des Platzes sei 65 Zentimeter dick. Das Gelände sei mit Drainagen versehen, die das gesamte Areal erfassen und rund um die Anlage verlaufen. Sie leiten das Wasser in den Kanal. "Die Drainagen lassen rechts und links kein Wasser vorbei."
Bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Wasserschutzgebiet sei nicht entscheidend, ob zu erwarten sei, dass das Grundwasser beeinträchtigt werde, erklärt Sandra Hansen-Spurzem, Sprecherin der SDG Nord, allein das Gefährdungspotenzial sei laut Gesetz maßgebend. Dieses ergebe sich zum einen aus der Nutzung der Anlage selbst, die durch das Zelt noch intensiver und ganzjährig genutzt würde.
Denn in der Zone II eines Wasserschutzgebiets stehe der Schutz der Brunnen vor Verunreinigungen mit Mikroorganismen wie Bakterien, Viren, Parasiten, Würmern im Vordergrund, sagt Hansen-Spurzem. In diesem Areal liegen die wasserführenden Schichten in nur sechs bis sieben Metern Tiefe. Die Deckschichten bestehen aus Lehm, feinstem Sand und sandigem Kies. Ein hydrogeologisches Gutachten habe ergeben, dass diese nur einen geringen Schutz vor Verunreinigungen für das Grundwasser böten. Das bedeute, dass das Trinkwasser hier besonders gefährdet sei.
Wird durch einen Brunnen Grundwasser aus dem Erdreich entnommen, senkt sich der Wasserspiegel ringförmig um ihn herum ab. Dieser sogenannte Absenktrichter reiche beim neuen Brunnen Stareberg 5 bis zum Reitplatz, sagt Hansen-Spurzem. Alles Wasser in diesem Bereich werde zum Brunnen gezogen und sei daher besonders gefährdet.
Wenn der Verein ein Zelt aufstelle, ändere sich nichts an einer möglichen Gefährdung, erklärt die Sprecherin. Auch der Bau einer Reithalle ist keine Alternative. Denn feste Gebäude dürfen in Zone II eines Wasserschutzgebietes nicht errichtet werden. Für bestehende Anlagen gilt in der Regel Bestandsschutz. Dies schließe jedoch zusätzliche Auflagen und Einschränkungen nicht aus.
Gegen den negativen Bescheid der SDG Nord hat der Verein Widerspruch eingelegt. "Wir wollen es weiter versuchen", sagt Ruppert.
Klagen wolle der Verein aus Kostengründen nicht. Für ihn bedeute dies, dass er sein Unterrichtsangebot vorerst nicht ausweiten und nur im Sommer anbieten kann. Was der Vereinsvorsitzende nicht versteht: Seit Jahrzehnten weiden direkt um den neuen Brunnen Pferde und Rinder, so dass das Gelände mit Kot und Urin verunreinigt sei. "Das nimmt man in Kauf, aber zu unserem Vorhaben, bei dem wir alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben, sagt man Nein."
Extra

Der Reitverein Wittlich wurde 1955 gegründet. Er hat zurzeit rund 90 Mitglieder. Vorsitzender ist Karl-Heinz Ruppert. Die Reitanlage Zweibächen besteht aus einem Dressurplatz, einem Springplatz, zwei Trainingsplätzen, einem Richterturm und einem Gastronomiegebäude. Das nächste Turnier ist vom 1. bis 3. Mai mit Wettbewerben für Nachwuchsreiter und Springprüfungen bis zur schweren Klasse S. mehiExtra

 Um auch im Winter und bei schlechtem Wetter Dressur- und Springunterricht anbieten zu können, will der Reitverein Wittlich auf seiner Anlage ein Zelt errichten, etwa an der Stelle, an der der Vorsitzende Karl-Heinz Ruppert steht. Doch das Gelände liegt im Wasserschutzgebiet. TV-Foto: Archiv/Nora John

Um auch im Winter und bei schlechtem Wetter Dressur- und Springunterricht anbieten zu können, will der Reitverein Wittlich auf seiner Anlage ein Zelt errichten, etwa an der Stelle, an der der Vorsitzende Karl-Heinz Ruppert steht. Doch das Gelände liegt im Wasserschutzgebiet. TV-Foto: Archiv/Nora John

Einfach den Hahn aufdrehen, schon strömt klares und sauberes Wasser heraus. Doch bis dahin hat es einen weiten Weg zurückgelegt. Wenn es regnet, gelangt Wasser auf den Boden und versickert. Gelangt es auf Gestein oder wasserdichte Tonschichten, sammelt es sich und bildet das sogenannte Grundwasser. Dieses nutzt die Stadt Wittlich, um daraus Trinkwasser zu machen. Damit es ganz sauber ist und die Menschen nicht krank macht, muss der Boden in der Nähe dieser Brunnen geschützt werden. Deshalb werden sogenannte Wasserschutzgebiete ausgewiesen, in denen es verboten ist, den Boden mit Schutt, Müll und Chemikalien zu verschmutzen oder Straßen und Gebäude zu bauen. Es ist aber auch verboten, Äcker zu düngen. Um das Wasser aus dem Boden zu bekommen, pumpen Brunnen es in Wasserwerke, wo es aufbereitet wird. Dann fließt es durch die Wasserleitungen in die Häuser und die Wasserhähne. mehi

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