Sechs Monate weniger Haft

Trier/Osann-Monzel · Er hat im Juni 2013 versucht, den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Frau mit einer Gaspistole zu töten. Der 60-jährige Täter aus Osann-Monzel legte gegen seine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren Revision ein. Doch das Trierer Landgericht hat Mittwoch nur ein geringfügig milderes Urteil gesprochen.

Trier/Osann-Monzel. Auch Gasdruckwellen aus Schreckschusspistolen können töten. Das wusste der 60-Jährige aus Osann-Monzel, als er seinem Opfer, dem neuen Lebensgefährten seiner geschiedenen Ehefrau, im Juni 2013 mit der Schreckschusspistole ins Gesicht schoss. Darauf setzte er ihm die Waffe auf den Hinterkopf und drückte erneut ab. Der 45-Jährige überlebte die Attacke ohne bleibende gesundheitliche Schäden. Das Trierer Landgericht verurteilte den Schützen wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung im März 2014 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Doch über seinen Anwalt legte der Täter Revision ein - mit Erfolg (der TV berichtete).
In der erneuten Hauptverhandlung klärte das Trierer Landgericht gestern, ob es sich um einen minderschweren Fall des versuchten Totschlags handelt. Doch auch im Revisionsprozess verneinte das Gericht einen minderschweren Fall. Dennoch konnte der Angeklagte sein Strafmaß um ein halbes Jahr auf nunmehr fünf Jahre reduzieren.
"Der Täter hat eine schwierige Biografie, ist gesundheitlich kaputt und durch eine Privatinsolvenz sowie die Scheidung seiner Ehe emotional stark beeinträchtigt", erklärte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Gordon Gniewosz in seinem Plädoyer. Da seine Ex-Frau mit den beiden gemeinsamen Töchtern und ihrem neuen Lebensgefährten nur ein Stockwerk über dem Täter lebte, sei er zum Tatzeitpunkt emotional stark belastet gewesen, sagt Gniewosz.Zwei Schüsse in den Mund


Auch die beiden Schüsse in den Mund, mit denen sich der Täter nach der Attacke selbst hinzurichten versuchte, seien Ausdruck seiner Verzweiflung gewesen. Seitdem spricht der 60-jährige Täter mit gespaltener Zunge - die einzige Folge seines gescheiterten Selbstmordversuchs vor seiner Verhaftung in der Tatnacht.
Staatsanwalt Wolfgang Barrot erklärte, er finde keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angriff mit der Gaspistole milder bestraft werden müsse. Denn die Folgen der Tat, die psychische Belastung der Ex-Frau und der Kinder seien gravierend. Die Töchter haben den brutalen Angriff ihres Vaters miterlebt und sind seit dieser Juninacht 2013 in psychologischer Behandlung.
Der Täter hatte sich mit einem Hammer Zutritt zur Wohnung seiner Ex-Frau verschafft und auch die Tür des Badezimmers aufgebrochen. Dort hatten sich seine Töchter, damals acht und 16 Jahre alt, aus Angst vor ihrem Vater verschanzt. Der 60-Jährige vermutete dort allerdings auch seine Ex-Frau und ihren Lebensgefährten. Diese kamen jedoch erst kurze Zeit später nach Hause, dann griff er an. Das Opfer der Schüsse und die geschiedene Frau haben ebenfalls noch mit der Verarbeitung des Angriffes zu kämpfen. Bleibende körperliche Schäden - außer leichten Hautveränderungen im Gesicht - haben die Gasdruckwellen bei dem 45-Jährigen nicht hinterlassen.
Armin Hardt, Vorsitzender Richter: "In Abwägung aller Umstände, die für und gegen den Angeklagten sprechen, nehmen wir keinen minderschweren Fall an." Doch sein "taktisches Geständnis" in der zweiten Verhandlungsrunde, die emotionale Belastung durch die ungünstige Wohnsituation, der Alkoholeinfluss zur Tatzeit sowie der Umstand, dass der 60-Jährige nicht vorbestraft ist, fielen bei der erneuten Verurteilung stärker ins Gewicht.
Der Mann sitzt seit Juni 2013 in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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