Skurriler Tierschutz-Prozess: Mülheimer Esel Paul verlässt endgültig das Rampenlicht

Altrich/Mülheim · Er sollte per Gerichtsurteil mit einem Artgenossen vergesellschaftet werden. Doch dann wurde der Rechtsstreit um den Eselhengst Paul in Mülheim Ende Januar plötzlich beigelegt. Die Kreisverwaltung bewahrt Stillschweigen über den Fall. Rechtsanwalt Hans-Stefan Maßem aus Altrich, der Vertreter von Eselhengst Paul und seinen Besitzern, erläutert im TV die Hintergründe des skurrilen Prozesses.

 Sie wissen genau, wo die leckeren Möhren liegen: Die Esel Amadeus und Lima stürmen den Wintergarten von Rechtsanwalt Hans-Stefan Maßem in Altrich. TV-Foto: Christian Moeris

Sie wissen genau, wo die leckeren Möhren liegen: Die Esel Amadeus und Lima stürmen den Wintergarten von Rechtsanwalt Hans-Stefan Maßem in Altrich. TV-Foto: Christian Moeris

Altrich/Mülheim. Eselhengst Paul aus Mülheim hat jetzt seine Ruhe. Ende Januar legten die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und die Halter den Rechtsstreit, der wie ein Damoklesschwert über dem Schicksal des 15 Jahre alten Hengstes hing, vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz bei (der TV berichtete).
Ausgangspunkt der Streitigkeit war die Anordnung eines Veterinärs im Oktober 2012, der Esel, der in Mülheim seit Jahren alleine unter Ziegen lebt, müsse in Gesellschaft von Artgenossen gehalten werden. "Der Veterinär erklärte das Tier für verhaltensgestört", sagt Rechtsanwalt Hans-Stefan Maßem aus Altrich, der die Halter des Esels in dem Rechtsstreit vertrat.Verfügung zurückgenommen


Denn diese wollen und dürfen ihren Esel nicht zwangsvergesellschaften. So verbietet ihnen bereits eine rechtliche Vereinbarung mit Grundstücksnachbarn, einen weiteren Esel anzuschaffen. Der Weg zum Schlachter wäre für das Tier also unvermeidlich, sagt Maßem. "Denn so ein 15 Jahre alter Eselhengst hat seinen eigenen Kopf. Den stellt sich niemand zu seiner Stute oder seinem Hengst auf die Koppel", sagt Maßem, der aus Erfahrung spricht. Denn auf der Weide hinter dem Haus des Juristen in Altrich grasen Amadeus und Lima, zwei weiße Esel, die der Jurist seit sechs Jahren hält.
Ohne seine Erfahrung mit den Tieren, so Maßem, hätte er es nur schwerlich geschafft, den rechtlichen Marathon, der ihn vom Verwaltungsgericht Trier bis zum OVG Koblenz führte, mit Erfolg für seine Mandanten zu absolvieren.
"Ich weiß wovon ich rede, da ich seit sechs Jahren mit den Tieren zusammen lebe." Doch in erster Instanz gab das Verwaltungsgericht Trier nicht Maßem, sondern dem Veterinär Recht und wollte Esel Paul einen Artgenossen an die Seite stellen. "Damit pervertiert man den Tierschutz", sagt Maßem. Da die Halter keine weiteren Esel anschaffen dürfen, müssten sie sich von dem Tier trennen. "Sie wissen, was das für Paul bedeutet!"
Aber der Veterinär habe die Sache nicht richtig beobachtet, sagt Maßem, und die Besonderheiten des alten Esels nicht gekannt. "Solch betagte Hengste sind Einzelgänger."
Maßem beantragt beim OVG Koblenz mit Erfolg die Zulassung zur Berufung. Dort traf man sich am 22. Januar zu einer fast vier- stündigen Erörterung über das Wohlergehen des Esels - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. "Das OVG selbst hat nicht entschieden. Die Parteien haben sich auf Anregung des Gerichts so hingehend geeinigt, dass die Kreisverwaltung ihre Verfügung zurückgenommen hat", sagt Maßem.
Doch neben dem Ausschluss der Öffentlichkeit unternahm das Gericht noch weitere Anstrengungen, um der juristischen Komödie, die mittlerweile Leser und Fernsehzuschauer in der gesamten Republik erheitert, einen Deckel aufzusetzen: "Das OVG hat vorgeschlagen und in der Vereinbarung vorformuliert, dass die streitenden Parteien keine eigene Presseerklärung zu dem Vergleich in die Welt setzen", sagt der Jurist.
Aufgrund des regen Interesses der Allgemeinheit beantworte er der Presse jedoch ausgewählte Fragen zu dem skurrilen Rechtsstreit. Die Kreisverwaltung sah sich hingegen gänzlich außer Stande, Presseanfragen zum Fall zu beantworten.
Eselhengst Paul ist das gleich. Er bleibt vom Metzger verschont und der Boss auf seiner eigenen Koppel. Darüber hinaus muss der Hengst auch keine Kastration mehr fürchten, die ihm im Falle einer Vergesellschaftung gedroht hätte. Maßem: "Paul hat seinen Zenit schon überschritten. Wenn man ihn da seiner Männlichkeit beraubt, stellt das einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit mit Lebensgefahr dar. Das mutet kein Halter seinem Tier zu."Meinung

Tierschutz total
Wahnsinn, wie genau der Kreisveterinär da hingeschaut hat! Er hat sich für das Einzelschicksal eines Esels so ins Zeug gelegt, dass das Tier Paul sogar als Fall mehrfach vor Gericht landete. Da muss man sich ja um den Tierschutz im Landkreis keine Sorgen machen. Als Laie denkt man, Paul hat trotzdem irgendwie Glück gehabt, der amtlich geforderten Fürsorge entgangen zu sein, zumal ihm auf seine alten Tage sowohl Umzug, Zwangsvergesellschaftung als auch Kastration quasi für ein besseres Leben geschenkt werden sollte. Noch besser ist, dass alles jetzt auch noch irgendwie top secret ist! Stillschweigen gegenüber der Presse, damit die Öffentlichkeit was eigentlich nicht mitbekommt? Wahnsinn dieser Einsatz für den Tierschutz. Iah. s.suennen@volksfreund.deExtra

Der Esel ist eines der ältesten Haustiere. Er wurde durch den Menschen über Generationen hinweg von der Wildform, dem afrikanischen Esel, genetisch isoliert. Esel wurden früher als Pferde - schon 4000 vor Christus - als eines der ersten Lasttiere domestiziert. Ursprünglich nutzte man sie auch als Reittiere und zum Ziehen von Wagen. Darin haben sie in der Regel die schnelleren sowie kräftigeren Pferde abgelöst. Im Volksmund wird der Esel als stures, oft auch dummes Tier beschrieben. Allerdings handelt es sich bei den Langohren vielmehr um intelligente Tiere, die lieber ihre eigenen Entscheidungen treffen, statt sich treiben zu lassen. Quelle: Wikipedia

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