So sicher ist der Kamin

Bernkastel-Wittlich · Der Schornsteinfeger muss die Sicherheit von Feuerstätten testen und bescheinigen. Die Belege sollten für den Schadensfall aufgehoben werden.

Bernkastel-Wittlich. Bei der Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen wie zum Beispiel beim Neueinbau eines Schornsteins, einer Abgasleitung oder eines Rohrs muss sich der Bauherr vor der Inbetriebnahme die Sicherheit der Anlagen und Anschlüsse bescheinigen lassen. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Das erledigt der Bezirksschornsteinfeger.
Fehlt diese Bescheinigung, droht im Versicherungsfall der Verlust des Versicherungsschutzes. Der bevollmächtigte Schornsteinfeger prüft die Anlagen auf ihre Sicherheit. Er begutachtet und checkt unter anderem, ob die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte ausreichend ist, ob die Feuerstätte ausreichend dicht, betriebs- und brandsicher ist und ob die Verbrennungsgase einwandfrei abziehen können. Die Abnahmebescheinigung, sowie die weiteren ebenso wichtigen Bescheinigungen wie Zulassungen, Montage- und Betriebsanleitungen sind aufzubewahren. Sie sind in der Regel bei einem Garantie- oder gar einem Schadensfall von Bedeutung. red
Wer der zuständige Bezirksschornsteinfeger ist, darüber informiert Sven Schermann, Kreisverwaltung, Telefon 06571/142352, E-Mail sven.
schermann@bernkastel-
wittlich.de. Die Adressen und die Erreichbarkeit sind unter www.bernkastel-wittlich.de/schornsteinfeger.html zu finden.

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