Sportverein darf weiter Bandenwerbung anbringen

In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat, Rasengräber auszuweisen und die Friedhofsgebührensatzung hierfür anzupassen. Daneben waren der Kindergarten und der Sportplatz Themen in der Sitzung. Der Kindergarten wird für Kosten sorgen: Hier fand der Brandschutz Mängel.

Dreis. (chb) In Zukunft ist es möglich, sich in einem Rasengrab auf dem Friedhof Dreis bestatten zu lassen. Das hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dreis in seiner jüngsten Sitzung beschlossen und eine größere Teilfläche hierfür ausgewiesen. Als Gebühr sind demnächst 2500 Euro zu zahlen. Das legte der Rat fest. "Dafür wird das Grab 25 Jahre lang von der Gemeinde gemäht", erklärt Bürgermeister Klaus Steffgen. Ansonsten sind keine Gebührensätze geändert worden.Der Sportverein Dreis kann weiter Bandenwerdung am Sportplatz anbringen. Die Genehmigung durch die Gemeinde wurde erteilt. Über die finanzielle Jahrespauschale, die der Sportverein jährlich von der Gemeinde erhält, entschied der Rat noch nicht abschließend. Eine Beratung im Wirtschafts- und Finanzausschuss hält der Rat vor seiner Entscheidung hier für sinnvoll.Brandschutz findet Mängel im Kindergarten

Im Kindergarten haben der Brandschutz und die Gemeindeunfallversicherung bei ihrer regelmäßigen Untersuchung Mängel festgestellt. Diese müssen behoben werden. Die Kosten belaufen sich auf 13 000 Euro, davon zahlt die Gemeinde 5400 Euro, der Kreis 3000 Euro und das Bistum 4600 Euro. Bürgermeister Klaus Steffgen informierte den Rat über eine Änderung der Kindergartenträgerschaft im kommenden Jahr. Ab dem 1. Januar 2009 geht die Trägerschaft über in die Kita GgmbH.

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