Streit um eine Hotel-Erweiterung

Meerfeld liegt mit der Kreisverwaltung im Clinch: Gestritten wird um die Baugenehmigung für die Erweiterung eines Hotels. Die Ortsgemeinde hat beim Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt. Das Gericht hat dem stattgegeben. Die Bauarbeiten wurden daraufhin gestoppt.

 Eine Baustelle, die für Kontroversen sorgt: Das Hotel „Café am Maar“. TV-Foto: Marion Maier

Eine Baustelle, die für Kontroversen sorgt: Das Hotel „Café am Maar“. TV-Foto: Marion Maier

Meerfeld. Ein riesiges Gerüst und zwei Baukräne machen es deutlich: An Meerfelds Ortsdurchfahrt wird gebaut. Das Ferienhotel "Café am Maar" soll aufgestockt werden. Geplant sind drei Stockwerke, auf denen eine von der Grundfläche her kleinere Etage stehen soll.

Dem Gemeinderat ist dieses Vorhaben ein Dorn im Auge. Deshalb hat er gegen dessen Genehmigung beim Kreisrechtsausschuss sowie im Eilverfahren auch bei Gericht Widerspruch eingelegt.

Das Verwaltungsgericht Trier hatte den Widerspruch abgelehnt. Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) war die Ortsgemeinde erfolgreich. Das Bauvorhaben musste vorerst gestoppt werden.

Was stört den Meerfelder Rat an dem geplanten Gebäude? Der Rechtsanwalt der Gemeinde, Ingo Grünewald: "Die Ortsgemeinde ist der Meinung, dass sich das Vorhaben nicht in die nähere Umgebung einfügt." Dieses Einfügen ist Voraussetzung für eine Baugenehmigung.

Im Einzelnen kritisiert die Ortsgemeinde, dass das ihrer Meinung nach viergeschossig geplante Hotel mit einer Höhe von zwölf Metern und einem Flachdach an der geplanten Stelle ein Fremdkörper sei. In der Umgebung des Hotels befänden sich fast ausschließlich zweigeschossige Gebäude mit neun Metern Giebelhöhe. "Von dem geplanten Bau geht eine negative Vorbildfunktion aus", moniert Grünewald.

Die Kreisverwaltung sieht die Sache anders. Sprecher Alfons Kuhnen betont, dass es sich bei der Frage des "Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung" um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Sprich: Das Ganze ist Auslegungssache. Kuhnen weist darauf hin, dass das geplante Hotel genau wie das Nachbar-Hotel lediglich drei Vollgeschosse zähle. Stockwerke, die nur zwei Drittel der Grundfläche ausfüllen, sind keine Vollgeschosse und zählen baurechtlich nicht.

Ein halber Meter höher als das Nachbarhaus



Kuhnen stellt weiter klar: "Die maximale Höhe des strittigen Gebäudes liegt nur einen halben Meter höher als die des Nachbargebäudes."

Kuhnen widerspricht weiteren Vorwürfen der Ortsgemeinde, nach denen die Gemeinde im Verfahren nicht ordnungsgemäß angehört worden sei. Zur Entscheidung des OVG stellt der Sprecher klar: "Das Gericht hat nicht in der Sache selbst entschieden." Es habe lediglich die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet.

Die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses wird laut Kuhnen in dieser Woche fallen. Doch selbst wenn das Gremium den Widerspruch ablehne, habe die Eilentscheidung des Gerichts Bestand.

Wie geht es nun weiter? Wird die Gemeinde klagen? Zu dieser Frage muss sich Rechtsanwalt Grünewald noch mit dem Gemeinderat beraten. Hotelbesitzer Dirk Junk will sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.

Meinung

Es geht um die Zukunft

In Meerfeld wird um eine heikle Sache gestritten. Es geht darum, welches Ausmaß Bauvorhaben in der Hauptstraße des touristischen Orts mit der einzigartigen Lage im Vulkankraterkessel haben dürfen. Bislang herrscht Zweigeschossigkeit vor. Selbst das zum umstrittenen Bauvorhaben benachbarte Hotel wirkt wie ein zweigeschossiges Gebäude. Die dritte Etage ist dort ein ausgebautes Dachgeschoss. Das wirkt kleiner als drei Vollgeschosse mit einer kleineren Etage mit Flachdach oben drauf. Die Baugenehmigung setzt hier in einem sehr sensiblen Bereich Maßstäbe für die Zukunft. Sie sollte deshalb sehr genau überdacht werden - vielleicht auch mit Hilfe unabhängiger Fachkompetenz von außen. Es geht um Meerfelds Zukunft und die wird den Rechtsstreit hoffentlich noch sehr lange überdauern. m.maier@volksfreund.de

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