Unfall auf der A1: Amtsgericht spricht zwei Urteile

Wittlich · Ein Mensch ist bei einer Massenkarambolage auf der A1 bei Wittlich im Januar 2015 ums Leben gekommen. Der Fall ist jetzt vor dem Amtsgericht in Wittlich verhandelt worden. Das hat zwei Männer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Gegen einen dritten Angeklagten ist das Verfahren eingestellt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 20-jährige Angeklagte, der im Januar 2015 sein Auto auf der A1 in Fahrtrichtung Koblenz steuerte, die Kontrolle verlor und quer auf der Fahrbahn zum Stehen kam, die Unfallstelle nicht ordnungsgemäß abgesichert habe. Das Gericht verurteilt den Fahrer wegen fahrlässiger Tötung nach dem Jugendstrafrecht mit einer Verwarnung verbunden mit der Auflage, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben, um die Auswirkungen des Unfalls verarbeiten zu können.

Gegen einen 56-Jährigen Autofahrer, der bemerkte, dass der Astra quer auf der Fahrbahn stand und vor dem Auto auf der Überholspur parkte, um zu helfen, ist das Verfahren eingestellt worden. Der Anwalt erklärt, dass sein Mandant noch so stark angeschlagen sei, dass er nicht verhandlungsfähig sei. Das Gericht kam während der Verhandlung zur Überzeugung, das Verfahren gegen den Mann ganz einzustellen.

Ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung wird ein 59-jähriger Mercedesfahrer verurteilt, der in die Unfallstelle hineinraste und drei Autos rammte. Er muss eine Geldstrafe zahlen, weil er mit 170 Stundenkilometern zu schnell unterwegs gewesen sei und nicht rechtzeitig habe bremsen können.

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