Unterschiedliche Beträge

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) In den vergangenen Tagen haben viele Haushalte des Landkreises Bernkastel-Wittlich die Abfallgebührenbescheide erhalten. Auch 2007 sind die Abfallgebühren wieder in zwei Raten zu zahlen; Fälligkeitstermine sind der 1. April und der 1. Oktober.

Die Abfallgebührenbescheide und auch die beigefügten Überweisungsträger weisen die zu den beiden Terminen zu zahlenden Beträge ausdrücklich aus. Diese beiden Beträge sind oftmals unterschiedlich. Mit der April-Rate ist zum einen die halbe Jahresgrundgebühr für das Jahr 2007 zu zahlen. Zum anderen sind zum April auch die Zusatzentleerungen der Mülltonnen aus dem Jahr 2006 und eventuell offene Beträge aus dem Vorjahr zu begleichen. Viele achten nicht auf die Unterschiede der Zahlungsbeträge und zahlen zum April einen geringeren Betrag, als zu dem Zeitpunkt tatsächlich fällig ist. In diesen Fällen wird der Differenzbetrag im automatisierten Mahnverfahren geltend gemacht, was zusätzliche Mahngebühren auslöst. Meist kommt es in den ersten Tagen nach Versenden der Bescheide zu vielen telefonischen Nachfragen. Die Mitarbeiter des Betriebes Abfallwirtschaft bitten um Verständnis, wenn die Telefone überlastet sind und daher nicht immer sofort jemand erreichbar ist. Ihre Ansprechpartnerinnen für Fragen zu den Gebührenbescheiden für die Bezirke VG Bernkastel-Kues, VG Kröv-Bausendorf, Gemeinde Morbach, VG Neumagen-Dhron, VG Thalfang und VG Traben-Trarbach sind Marlies Heinz oder Sonja Pauly-Theisen, Telefon 06571/14308, Fax: 06571/940176, E-Mail: Marlies.Heinz@Bernkastel-Wittlich.de. Für die Bezirke VG Manderscheid, VG Wittlich-Land und Stadt Wittlich: Bettina Zender, Telefon 06571/14492, Fax: 06571/940020, E-Mail: Bettina.Zender@Bernkastel-Wittlich.de.

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