Vergewaltigung: Prozess-Termin steht fest

Der Mann, der Mitte Juli eine Frau an der Lieser bei Wittlich vergewaltigt haben soll, muss sich am 15. Dezember vor Gericht verantworten. Aufgrund einer Aussage der Polizei weist der Frauen-Notruf Trier daraufhin, wie wichtig es ist, dass Frauen versuchen, sich gegen potenzielle Angreifer zu wehren.

Wittlich/Trier. Mitte Juli wurde eine 40-jährige Frau an der Lieser zwischen Wittlich und Altrich in ihrer Mittagspause vergewaltigt (der TV berichtete). Aufgrund der schnellen Alarmierung der Polizei und einer guten Täterbeschreibung wurde der mutmaßliche Täter zwei Stunden später gefasst. Seitdem befindet sich der zur Tatzeit 29-Jährige aus dem Raum Wittlich in Untersuchungshaft.

Am 15. Dezember muss er sich vor dem Trierer Landgericht verantworten. Der Strafrahmen für eine Vergewaltigung beträgt laut Staatsanwaltschaft zwei bis 15 Jahre. Der Mann ist mehrfach vorbestraft, unter anderem auch wegen Vergewaltigung. Dies könnte dazu führen, dass er diesmal bei einer Verurteilung in Sicherungsverwahrung kommt. Das heißt, er würde dann über die Freiheitsstrafe hinaus inhaftiert bleiben.

Bei der ersten Vergewaltigung, wegen der er verurteilt worden war, hatte der heute 30-Jährige ein 15-Jähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen gezwungen. Damals war bereits vor dem Verbrechen nach dem Mann gefahndet worden, weil er drei Monate zuvor von einem genehmigten Haftausgang nicht ins Gefängnis zurückgekehrt war.

Doch der Polizei gelang es erst nach der Vergewaltigung, den flüchtigen Häftling, der wegen Diebstahls und Beleidigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, aufzugreifen.

Für die erste Vergewaltigung war der Mann mehr als sechs Jahre hinter Gitter gewandert. Nur zehn Tage nach seiner Entlassung wurde die 40-Jährige bei Wittlich vergewaltigt.

Zu diesem Fall hatte der TV einen Polizisten mit den Worten zitiert, die Frau habe sich angesichts der schutzlosen Lage ohne Aussicht auf Hilfe richtig verhalten. Nach erster Gegenwehr habe sie den Täter nicht zusätzlich provoziert, sonst hätte es zu noch schlimmerer Gewaltanwendung kommen können.

Der Frauen-Notruf Trier weist darauf hin, dass es früher üblich war, Frauen für den Fall, dass sie derart bedroht wurden, zum Stillhalten aufzufordern. Dies ist laut Sozialarbeiterin Ingrid Gödde vom Notruf jedoch grundverkehrt. Es sei wichtig, dass Frauen sich wehrten. Hintergrund einer Vergewaltigung sei in der Regel nicht der Sexualtrieb, der Täter wolle Macht ausüben.

Studien würden belegen, dass es den Frauen in 70 Prozent der Fälle genützt habe, sich zu wehren. Diese Frauen hätten geschrien, gekämpft oder seien weggelaufen. Natürlich gebe es ausweglose Situationen, in denen die Frauen nichts machen könnten, beispielsweise bei der Bedrohung mit einer Waffe. Zum konkreten Fall sagte Gödde: "Es war gut, dass die Frau getan hat, was möglich war. Sie hat schnell Hilfe geholt und eine gute Täterbeschreibung abgegeben."

Der Notruf bietet Selbstverteidigungskurse und Beratung an. Mehr Infos: www.frauennotruf.de

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