Verräterischer Fahrtenschreiber: Wittlicher Gericht verurteilt Dieseldiebe

Wittlich · Das Abzapfen von Diesel aus Lastkraftwagen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine besonders schwere Form des Diebstahls. Das hat der Prozess vor dem Amtsgericht in Wittlich gezeigt. Verurteilt wurden drei Männer aus Rumänien, die von einem Brummifahrer erwischt wurden und durch Tachoscheiben von der Polizei überführt werden konnten.

Der Sitzungssaal 1 im Amtsgericht Wittlich ist voll mit Menschen. Rund 15 Zeugen sind geladen. Auf der Anklagebank sitzen drei Männer aus Rumänien mit ihren Verteidigern und Dolmetschern.

Sie sind angeklagt wegen besonders schweren Diebstahls in drei Fällen: Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, im September Diesel aus Lastkraftwagen abgepumpt und gestohlen zu haben: rund 300 Liter Diesel im Wert von rund 300 Euro auf dem Autobahnparkplatz Eifel-West bei Niederöfflingen, ebenfalls 300 Liter auf einem Parkplatz in Wittlich-Lüxem und ein drittes Mal rund 200 Liter auf einem Parkplatz an der Raststätte Eifel-West der A1, wo sie vom Besitzer des Sattelzugs erwischt wurden. Die beiden vorherigen Diebstähle konnten Polizisten durch die Auswertung des Fahrtenschreibers rekonstruieren.

Gleich zu Beginn der Hauptverhandlung beantragen die Verteidiger ein Rechtsgespräch. Nach einer kurzen Unterbrechung schlägt der Vorsitzende Richter Hermann-Josef Weber ein schnelles Verfahren nach Paragraf 156c Strafprozessordnung (siehe Extra) vor, sofern die Angeklagten ein umfassendes Geständnis ablegen würden.

Staatsanwaltschaft und Verteidiger stimmen seinem Vorschlag zu und verkünden die Geständnisse der Angeklagten. Nur noch vier der 15 geladenen Zeugen werden deshalb noch vor Gericht angehört. Um die Geständnisse der drei Männer zu überprüfen, ist es laut Richter Weber nämlich nicht notwendig, alle Zeugen zu hören, sondern nur den betroffenen Fernfahrer und die Polizisten, die Sachkenntnis zu dem Fahrtenschreiber haben.

Ein Polizeibeamter der Abteilung Schwerverkehr und Gefahrengutkontrolle in Wittlich-Wengerohr hat die Tachoscheiben des Fahrtenschreibers des alten und verkehrsuntauglichen Sattelzugs der Rumänen untersucht: "Ungefähr 50 Tachoscheiben lagen noch im Fahrzeug verstreut, als wir es sicherstellten. Anhand derer konnten wir ein Bewegungsprofil erstellen." Von der dort erfassten Kilometerleistung des Tatfahrzeugs ließe sich nicht auf einen Gebrauch für den normalen Gütertransport schließen.

Anhand mehrerer Tachoscheiben sei zudem deutlich geworden, dass die drei Männer immer ähnliche Routen und kurze Stopps auf Parkplätzen machten. Außerdem sei in dem Lastwagen eine Höchstleistungspumpe im Motorraum hinter dem Luftfilter verbaut gewesen, die 85 bis 100 Liter in der Minute pumpen kann.

Zudem überführte ein weiteres Indiz die Bande, wie ein Automechaniker, der als Sachverständiger für die Autobahnpolizei in Kaiserslautern arbeitet, verdeutlicht: "Als ich den Laderaum öffnete, schlug mir ein starker Dieselgeruch entgegen. Und auf dem Boden war eine Lache Kraftstoff zu erkennen."

Für Staatsanwalt Christian Hartwig hat sich nach Aussage der Zeugen die Anklageschrift bestätigt, außerdem seien die Geständnisse der Angeklagten glaubhaft. Auch die Verteidiger schließen sich der Meinung der Staatsanwaltschaft weitestgehend an. Rechtsanwalt Bernward Wittschier, hebt noch einmal hervor: "Das war kein Kavaliersdelikt wie ein Kaugummidiebstahl im Kaufhaus. Die Diebesbande hat sich selbst und andere gefährdet. Die Entscheidung lege ich in die gütigen nachweihnachtlichen Hände des Gerichts."

Letztlich verurteilt das Gericht die drei Männer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von knapp zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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