Verunreinigtes Trinkwasser in der Eifel: Neue Proben sind einwandfrei, Abkochgebot soll zur Sicherheit bleiben

Bernkastel-Wittlich/Spangdahlem · Die am Donnerstag in ersten Proben gefundenen Darmkeime im Trinkwasser mehrerer Eifelgemeinden sind in einer Folgeanalyse nicht mehr nachweisbar. Aus Sicherheitsgründen soll das Wasser aber weiterhin abgekocht werden, so die Experten am Freitag.

"Die Werte sind in Ordnung": Das teilt Karlheinz Hött, Werkleiter vom zuständigen Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel auf Volksfreund.de-Nachfrage mit und kündigt eine Pressemitteilung an.

In Esch, Rivenich, Klausen, Sehlem, Landscheid mit Ortsteilen, Binsfeld, Herforst, Arenrath, Niersbach, Greverath, Gladbach, Himmerod, Spangdahlem, Bruch soll das Trinkwasser seit Donnerstag abgekocht werden. Seitdem soll das Trinkwasser einmalig sprudelnd aufgekocht werden und dann über mindestens zehn Minuten abkühlen.

Nach dem am Freitagmittag eingegangenem Befund will man aber aus Sicherheitsgründen noch nicht Entwarnung geben und das Wasser noch nicht sofort als völlig unbedenklich bezeichnen. Womöglich werde man jetzt die Chlorung noch etwas höher fahren, die Ortsnetze nochmal spülen und dann erneut Proben nehmen.

Wieso das erste Analyseergebnis am Donnerstag die Kolibakterien angezeigt hatte, ist noch völlig unklar. Es sind theoretisch mehrere Fehlerquellen denkbar, ob verkeimte Flaschen, Ungenauigkeiten bei der Entnahme oder Untersuchung im Labor und so weiter.

Auffällig war von Beginn an, dass die Bakterien in Proben aus zwei voneinander völlig unabhängigen Hochbehältern, die nicht miteinander in Verbindung stehen sondern aus unterschiedlichen Quellen gespeist werden, gefunden worden sind. Das ist ungewöhnlich. Norberth Kloos, stellvertretender Werkleiter beim Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel, hatte am Freitagmorgen auf TV-Nachfrage zu den Hintergründen gesagt, man habe sechs Hochbehälter gereinigt und danach routinemäßig beprobt. Daraufhin war es zu dem Verdacht bei zwei Behältern gekommen.

Die Keime können Menschen mit geschwächtem (Senioren) oder noch nicht ausgebildetem Immunsystem (Säuglinge) krankmachen. Deshalb gilt eine Null-Toleranz-Grenze.

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