Wenig Sperrmüll im Kreisgebiet

Bernkastel-Wittlich · Mehr als 500 Mal ist im Kreis Bernkastel-Wittlich von Anfang bis Mitte Februar Sperrmüllabfuhr angefordert worden. Knapp 1000 Kubikmeter Müll kamen dabei zusammen. Was sich viel anhört, ist im Vergleich zu anderen Landkreisen jedoch wenig.

Bernkastel-Wittlich Der Landkreis Bernkastel-Wittlich hat zum 1. Januar die Abfuhr von Sperrmüll auf Abruf durch den Zweckverband Abfallwirtschaft in der Region Trier (ART) eingeführt. Bereits 2015 hatte der Kreistag dies beschlossen (der TV berichtete mehrfach).
Von Anfang bis Mitte Februar wurden nach Auskunft von Nadine Büdinger vom ART im Landkreis Bernkastel-Wittlich 547 Mal die Abholung von Sperrabfall und 395 Mal die Abholung von Elektro-Altgeräten angefordert.
"Davon entfallen 107 Sperrabfall- und 67 Elektroaltgeräte-Anmeldungen auf die Stadt Wittlich", wie Büdinger weiter mitteilt. Im gesamten Landkreis kamen so 920 Kubikmeter Sperrabfall zusammen.
Was sich viel anhört, ist gegenüber den anderen Kreisen in der Region wenig. Büdinger: "Im Vergleich zu den anderen Landkreisen im Verbandsgebiet des ART ist das Volumen geringer ausgefallen. So wurden im Eifelkreis Bitburg-Prüm rund 1040 Kubikmeter, im Landkreis Vulkaneifel rund 1260 Kubikmeter und im Landkreis Trier-Saarburg rund 5870 Kubikmeter Sperrabfall eingesammelt."
Während Trier-Saarburg schon länger Mitglied im ART ist, sind der Eifelkreis und der Vulkaneifelkreis wie Bernkastel-Wittlich erst um 1. Januar 2017 dem Zweckverband beigetreten. Vereinzelt komme es laut Nadine Büdinger vor, dass fälschlicherweise Bauabfälle mit dem Sperrabfall bereitgestellt werden. "Diese können nicht mitgenommen werden", erklärt sie. Der Grundsatz zur Abgrenzung von Bauabfällen laute: "Was beim Umzug mitgenommen werden kann, zählt zum Sperrabfall." Auch gewerblich genutzte Geräte könnten nicht über den ART entsorgt werden und seien einem Entsorgungsbetrieb zu überlassen.
Als Sperrabfall gelten sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit auch nach der Zerkleinerung nicht in den zugelassenen Abfallbehältern entsorgt werden können oder das Entleeren dieser erschweren.
Elektrogeräte müssen getrennt vom restlichen Sperrabfall bereitgestellt werden.
Ausgenommen von der Sperrmüll-Abfuhr sind neben Bauschutt und gewerblichem Abfall Dinge, die wegen ihrer Größe (Höchstbreite 1,50 Meter) oder ihres Gewichts (Höchstgewicht 50 Kilo) nicht verladen werden können und Abfälle aus Haushaltsauflösungen.
Kuriose Dinge wurden im Landkreis bisher nicht zur Abholung angemeldet. Nadine Büdinger: "Laut Rücksprache mit dem mit der Entsorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich beauftragten Unternehmen Veolia gab es darüber hinaus bei den Sammlungen bisher keine Besonderheiten."SPERRMüLL MUSS ANGEMELDET WERDEN


Extra

(red) Seit der Umstellung auf die Müllentsorgung durch den ART werden nur noch angemeldete Sperrabfälle mitgenommen. Die Bürger haben die Möglichkeit, ihren Sperrabfall in haushaltsüblichen Mengen bis maximal fünf Kubikmeter bei Bedarf pro Haushalt bis zu sechs Mal im Jahr kostenfrei abholen zu lassen. Voraussetzung dafür ist die Abstimmung eines Abholtermins. Dazu genügt ein Anruf beim Abfall-Telefon des ART in Trier, Telefon 0651/9491414. Die Einsammlung erfolgt durch ein vom ART beauftragtes Unternehmen, das die Orte im Landkreis monatlich anfährt. Nach Vereinbarung eines Termins muss der Sperrabfall am Abfuhrtag ab 6 Uhr morgens beziehungsweise frühestens am Vorabend ab 18 Uhr am Straßenrand bereitgestellt werden.

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