Wer wird denn gleich in die Luft gehen: Rauchverbot in Wittlich kein Problem

Wittlich · Vor fast zehn Jahren ist das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Der Aufschrei unter den Wirten und Gästen war groß. In Wittlich zumindest hat die Kneipenlandschaft das Rauchverbot gut weggesteckt.

Jürgen Werner ist Kneipenwirt in Wittlich. Ihm gehört seit sechs Jahren das Carpe Diem am Platz an der Lieser. Dort bietet er Essen und Trinken an. In seinem Bistro herrscht striktes Rauchverbot. Das will das Nichtraucherschutzgesetz, das 2008 in Kraft getreten ist so. Demnach gilt für alle Lokale, die größer als 75 Quadratmeter sind, Rauchverbot. Ausnahmen gelten nur dann, wenn ein eigener Raucherbereich ausgewiesen ist.

Den gibt es im Carpe Diem nicht. Dass in seiner Gaststätte nicht geraucht werden darf, das hätten die Gäste besser angenommen als zunächst vermutet: "Viele finden das gut, dass die Klamotten am nächsten Tag nicht stinken.” Außerdem seien viele Gäste froh über das Rauchverbot in Werners Bistro. Von seinen Gästen habe er erfahren, dass diese durch das Verbot weniger rauchen würden. Das fänden viele gut.

Probleme sieht der Wirt, der mittlerweile schon 30 Jahre im Geschäft und selber Raucher ist, eher bei den kleinen Kneipen. Auch Werner hatte, bevor er vor sechs Jahren das Carpe Diem eröffnete, eine solche kleine Kneipe in Wittlich mit dem Namen Treibhaus. "Dort haben die Gäste die Einführung des Verbots eher skeptisch gesehen.”
Doch hier macht das Gesetz Ausnahmen. Demnach darf in Kneipen die kleiner sind als 75 Quadratmeter weiter geraucht werden. Vorausgesetzt, die Kneipe ist für unter 18-jährige Gäste nicht zugänglich und vor der Tür ist darauf hingewiesen, dass es sich um eine Raucherkneipe handelt. Von diesen kleinen Kneipen gebe es viele in Wittlich.
Deswegen sei die Stadt eher weniger von dem Verbot betroffen, als befürchtet. "Wir sind hier ja noch im Gelobten Land”, freut sich Werner. Starke Raucher würden deswegen einfach weiter in die kleinen Raucherkneipen gehen und die Nichtraucher in die Nichtraucherkneipen. Große Einschnitte gebe es deswegen in Wittlich nicht. Zudem würde das Verbot im Rahmen des Gesetzes seitens der Stadt sehr vernünftig geregelt, sagt Werner.

Laut dem Pressesprecher der Stadt Wittlich, Jan Mußweiler, wurden in der Anfangszeit einzelne Gaststätten kontrolliert. Hierbei sei jeweils in Zusammenarbeit mit den Gaststättenbetreibern nach umsetzbaren Möglichkeiten gesucht worden, die den Vorgaben des Gesetzes entsprochen hätten. Lediglich in einem Fall gab es einen Verstoß gegen das Gesetz. Die Verwaltung habe hierzu ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet und eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen. Bei einem Verstoß könne ein Bußgeld bis zu 1000 Euro festgesetzt werden, je nach Schwere des Verstoßes.

Die Frage ob das Verbot Auswirkungen auf die Kneipenlandschaft in Wittlich habe, kann Mußweiler nicht eindeutig beantworten. Einen direkten Zusammenhang zwischen dem Gesetz, und damit, dass einige Kneipen schlössen, könnte nicht hergestellt werden. Bei der Gewerbeabmeldung sei die Angabe des Abmeldegrundes freiwillig, sodass hierüber keine aussagekräftige Statistik erhoben werden könne.

Jürgen Werner erklärt sich diese Tatsache viel mehr damit, dass sich das Ausgehverhalten der Menschen geändert habe. Beispielsweise würden die Menschen nach der Arbeit kein Feierabendbier mehr trinken. "Damit ist das klassische Feierabendgeschäft fast komplett weggefallen."

Im Rauchverbot jedenfalls, sieht er keine Gefahr für den Betrieb in seinem Carpe Diem am Platz an der Lieser.
Kommentar: Erstmal Eine rauchen

von Sebastian Grauer

Vor zehn Jahren wurde das Rauchverbot eingeführt. Damals war sogar von einem Eingriff in die Grundrechte die Rede und es wurde bis vor das Bundesverfassungsgericht geklagt. Alles ist halb so schlimm geworden, wie von Gästen und Wirten befürchtet. Der Rauch ist verflogen, die Sicht der Menschen klarer geworden.
Vermutlich auch, weil viele Gäste festgestellt haben, dass sie weniger rauchen wenn sie vor die Tür ins Kalte müssen. Außerdem riechen die Klamotten der Gäste nach einem Bistrobesuch nicht mehr wie durch einen Aschenbecher gezogen. Davon profitieren auch die Wirte. Und der Geselligkeit, wie zunächst befürchtet, hat das Verbot auch nicht geschadet. Während Raucher vor der Tür genüsslich an ihren Zigaretten ziehen und sich miteinander unterhalten, sitzen sich in der Gaststätte die Nichtraucher mit ihren Smartphones gegenüber. Deswegen gibt es den wahren Aufschrei heute nicht mehr wegen des Rauchverbotes, sondern dann, wenn der Wirt das W-Lan Passwort nicht rausrückt.
s.grauer@volksfreund.de
Extra: Gesetz

Laut dem Nichtraucherschutzgesetz soll die Bevölkerung vor Belastungen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch (Passivrauchbelastung) geschützt werden. Neben Gaststätten, mit einigen Ausnahmen, verbietet das Gesetz auch das Rauchen in öffentlichen Gebäuden wie beispielsweise Behörden, Museen, Fachhochschulen und Universitäten. grau

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