Zum Zebrastreifen-Zirkus

WITTLICH. (sos) Weil eine Leuchte fehlte, war ein "Zebrastreifen" in der Kurfürstenstraße einen Monat lang gesperrt (der TV berichtete). Dass eine offiziell korrekte Ausleuchtung auch eine Einschätzungssache darüber, was ausreichend ist, sein kann, zeigt ein anderes Beispiel in der Feldstraße.

"Jetzt wurde so viel über den Zebrastreifen an der Kurfürstenstraße diskutiert, da frage ich mich, wie ist es denn mit dem an der Feldstraße?" - Ein TV-Leser will es genau wissen: Wie viel Licht muss sein? - Und weist die Redaktion auf den Zebrastreifen an der Feldstraße hin. Tatsächlich: Ganz genau neben den weißen Blockstreifen steht keine Extra-Leuchte, aber es gibt "normale" Straßenlaternen. Das war in der Kurfürstenstraße ähnlich: Doch die verbliebenen Leuchten ganz in der Nähe hatten der verantwortlichen Straßenmeister nicht ausgereicht. Deshalb hatten sie den Überweg mit Gittern abgesperrt, bis eine an Kirmes abmontierte Leuchte wieder an Ort und Stelle stand. Weil die Leuchtenfirma Lieferschwierigkeiten hatte, umgingen die Fußgänger das Gitter und trotzdem über die Straße. Die Aktion hatte für viel Kopfschütteln gesorgt. Doch muss das denn überhaupt sein? Im Falle der vom Leser beanstandeten Beleuchtung in der Feldstraße ist die Stadt Wittlich "Hausherrin", oder wie es korrekt heißt: Träger der Baulast. Der städtische Pressesprecher Ulrich Jacoby sagt: "Der Fußgängerüberweg in der Feldstraße liegt zwischen zwei Straßenleuchten und wird durch diese beiden Leuchten ausreichend beleuchtet. Die angebrachten Verkehrszeichen Fußgängerüberweg sind reflektierend und für die Autofahrer bei Dunkelheit schon von weitem gut erkennbar. Die Ausstattung und Beleuchtung dieses Fußgängerüberwegs ist nicht zu beanstanden." Er verweist auf die "Richtlinien für die Anlegung von Fußgängerüberwegen" wonach so zu beleuchten sei, "dass Fußgänger welche den Fußgängerüberweg überqueren wollen, auch bei Dunkelheit und bei regennasser Fahrbahn deutlich zu erkennen sind." Die vorhandene Straßenbeleuchtung solle bei der Standortwahl berücksichtigt werden, und nur wenn diese nicht ausreichend sei, müsse "eine zusätzliche ortsfeste Beleuchtung für den Fußgängerüberweg aufgestellt werden." Ob ausreichend oder nicht, auch dafür gibt es Bestimmungen. Dafür gibt es eine Extra-Rechenaufgabe, um den "lichttechnischen Wert" zu ermitteln. Die "Gütemerkmale" aus Parametern wie "Nennleuchtdichte" oder "Klasse der Blendungsbegrenzung" übersteigen jedoch die Fähigkeiten des "normalen, gesunden Menschenverstands".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort