Fusion von VG Wittlich-Land und VG Manderscheid: Jetzt haben die Verfassungsrichter das Wort

Wittlich/Manderscheid/Koblenz · Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land ist am 1. Juli 2014 deutlich größer geworden. Das Land hatte ein halbes Jahr zuvor per Gesetz die Eingliederung der ehemaligen VG Manderscheid verfügt. Doch sowohl die ehemalige VG Wittlich-Land als auch die VG Manderscheid haben dagegen geklagt. Am heutigen Montag verhandelt der Verfassungsgerichtshof über beide Klagen.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, Dr. Lars Brocker, eröffnet morgen um 14 Uhr im Sitzungssaal E009 im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts Koblenz die mündliche Verhandlung in dem Verfahren "betreffend das Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid in die Verbandsgemeinde Wittlich-Land". Es geht um nicht weniger als die Frage, ob die neue VG Wittlich-Land in dieser Form bestehen bleibt oder wieder geteilt wird.

Rückblick: In den Räten der beiden ehemaligen Verbandsgemeinden ging es in den Jahren 2012, 2013 und in den ersten Monaten 2014 teilweise hoch her. Beide Verbandsgemeinden sollten nach dem Willen des Landes zusammengelegt werden. Das Land hatte dafür sogar eine Hochzeitsprämie von rund 2,5 Millionen Euro zugesagt. Doch der VG-Rat Manderscheid sagte auf einer denkwürdigen Sitzung am 28. Juni 2012 Nein. 14 Ratsmitglieder stimmten gegen die Fusion, zehn dafür, einer enthielt sich. Damit war abzusehen: Falls das Land das Gesetz verabschiedet, wird die VG Manderscheid dagegen klagen.

Anders in Wittlich-Land: Dort hatte der VG-Rat am gleichen Abend bei einer Enthaltung sowohl für die Fusion als auch für die dazugehörigen Vereinbarungen gestimmt. Doch im Laufe der Zeit fand in Wittlich-Land ein Umdenken statt. Brauchen wir überhaupt Manderscheid, die uns ja nicht wollen? Hintergrund: Wittlich-Land sei finanziell viel besser aufgestellt als Manderscheid. So gehe den 24 Orten bei einer Eingliederung der VG Manderscheid einiges an Geld verloren, weil die an die neue VG zu zahlende Umlage steige. Gleichzeitig werde sich auch die Pro-Kopf-Verschuldung der etwa 22?000 Bürger aus Wittlich-Land kräftig erhöhen.

Schließlich gab es am 22. September 2013 einen Bürgerentscheid. Der VG-Rat hatte zuvor bereits gegen eine Eingliederung der Nachbarkommune votiert. Das Ergebnis des Bürgerentscheids: 67,2 Prozent der Wahlberechtigten stimmten gegen die Eingliederung der VG Manderscheid. Damit war klar, dass auch Wittlich-Land gegen das Landesgesetz klagen wird.

Am Montag fahren Dennis Junk, Bürgermeister der neuen VG Wittlich-Land, Christoph Holkenbrink, Bürgermeister der ehemaligen VG Wittlich-Land und Wolfgang Schmitz, Bürgermeister der ehemaligen VG Manderscheid, nach Koblenz, um der Verhandlung beizuwohnen. Die ehemalige VG Wittlich-Land wird vertreten von Rechtsanwalt Dr. Andreas Dazert, Fachanwalt im Verwaltungsrecht, die ehemalige VG Manderscheid vom Kölner Staats- und Verwaltungsrechtler Professor Markus Thiel und das Land von Professor Jan Ziekow, Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung in Speyer.

Das Urteil wird am Montag, 11. Januar, nicht verkündet.
Nach Auskunft des Gerichts wird es voraussichtlich noch im Januar den Parteien schriftlich zugestellt. Extra

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat in Sachen kommunale Gebietsreform bereits mehrere Entscheidungen getroffen. Demnach ist der Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Irrel und Neuerburg (Eifelkreis Bitburg-Prüm) rechtens. Die VG Irrel hatte gegen das Gesetz geklagt.
Abgewiesen wurde auch die Klage der ehemaligen VG Kröv-Bausendorf, die sich gegen die Fusion mit der VG Traben-Trarbach wehrte.
Nur einmal bekam der Kläger bislang recht. Die Richter annulierten die Fusion der VG Maikammer (Pfalz) mit dem größeren Edenkoben.

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