Appell an Hundehalter: Anleinen und Wege sauberhalten

Mit Hundekot verunreinigte Straßen, Plätze und Anlagen sind auch in Wittlich und seinen fünf Stadtteilen oftmals ein Problem. Viele Einwohner sind über sorglose Hundebesitzer verärgert, die den Kot ihres Vierbeiners beim Ausführen im Stadtgebiet nicht entsorgen.

Wittlich. (red) Die Stadtverwaltung Wittlich fordert Hundehalter zu Rücksichtnahme auf. Ein ähnlicher Appell im Frühjahr hatte nach Aussagen der Verwaltung keine Verbesserung zur Folge gehabt. Regelmäßig gehen bei Wittlichs Ordnungsbehörde Beschwerden ein. Amtsrat Helmut Henrich weist darauf hin, dass die Hundehaltung in Wittlich seit Inkrafttreten der Gefahrenabwehrverordnung allgemein geregelt ist. Ziel sei es, ein gutes Zusammenleben mit Mensch und Hund zu gewährleisten.Ein weiteres Problem besteht darin, dass einige Hundeführer ihren Hund nicht angeleint führen. Auch dies ist in Wittlich per Verordnung geregelt: Auf Straßen innerhalb des geschlossenen Stadtgebietes und in Anlagen dürfen Hunde nur von aufsichtsfähigen Personen und nur angeleint geführt werden. Bissige oder bösartige Hunde sind sogar an kurzer Leine bei Fuß zu führen. Gänzlich verboten ist das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen und auf Friedhöfen. Dabei müssen Hundehalter, die gegen die Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung verstoßen, mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen. "Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen kann das Ordnungsamt der Stadt Wittlich Geldbußen bis zu 1000 Euro je Verstoß festsetzen", erläutert Henrich.

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