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Bypass Auch der Kreis hat bei der Kreisverkehrsanlage mitentscheiden. In der Beschlussvorlage zur Zustimmung zur Planung heißt es: In der Eckbeziehung K 23 (B 49)/K 23 (Lüxem) wird aus leistungstechnischen Gründen ein Bypass mit einer Breite von 50 Metern angelegt.

Und: Zwischen dem Bypass des ersten und zweiten Kreisverkehrsplatzes besteht die Möglichkeit, die Spur zwischen Hauptspur und Bypass zu wechseln. Die Verflechtungsstrecke beträgt etwa 50 Meter. Jetzt soll ausschließlich das Wechseln von Bypass zur Hauptspur ermöglicht werden. (sos)

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