Gehwege im Herbst häufiger kehren

Wittlich. (red) Es ist Herbst, bunte Blätter fallen - auch auf die Gehwege, wo sie bei Nässe eine Rutschgefahr bilden. Die Stadtverwaltung Wittlich weist deshalb darauf hin, dass die Gehwege von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu reinigen sind.

Auch die Gehwege unbebauter Grundstücke, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden, sind zu reinigen. Das Kehren in Kanäle oder Sinkkästen ist nicht zulässig. Ein Verstoß gegen die Reinigungspflicht stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort