HINTERGRUND

Alles nach Plan Im Vorfeld der Planung zur B 50 neu hat der Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LSV) Trier faunistische Untersuchungen gemacht, auf deren Grundlage bewertet wird, wie einschneidend der Eingriff durch ein Straßenbauprojekt in Fauna und Flora ist und welche Kompensationsmaßnahmen das auffangen könnten.

Dazu wurden Fachleute vor Ort und örtliche Behörden befragt und zudem ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis in Kürze: Der Lebensraum von Tieren wie Wildkatze, Baummarder, Dachs und Iltis - deren Existenz in dem Gebiet für den LSV durch Wildkatzen-Gehecke, genutzte Dachsbauten und Jungtiere nachgewiesen ist - wird durch den Bau der B 50 neu zu klein. Es werden Minimalareale unterschritten. Dieser Schaden kann durch Wildbrücken, wie sie der LSV über die A 1 beim Autobahnkreuz Wittlich und über die B 50 neu direkt hinter der Anschluss-Stelle zur A 1 plant, gemindert werden. Hinzu kommt, dass die A 60 kurz hinter Wittlich auf einer Brücke verläuft und die Stelle "Königsbuche" deshalb für Wildtiere ebenfalls passierbar ist. "Durch diese Querungsmöglichkeiten sowie die noch vorgesehenen Biotop-Entwicklungsmaßnahmen - etwa die Aufforstung beim Salmrohr - wird der Eingriff der B 50 neu in den Lebensraumkomplex Mundwald-Haardter Wald kompensiert", schreibt der LSV auf TV-Anfrage. Deshalb sei auch die vielerorts geforderte Wildbrücke bei Greimerath als Ausgleichsmaßnahme für die B 50 neu außer Diskussion, da sie nicht Ausgleich für die "gesetzlich vorgeschriebenen Kompensationsmaßnahmen im Bereich Mundwald" dienen könne. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die B 50 neu seien "alle fachlichen Belange zum Thema Landespflege entsprechend gewürdigt" worden. Der LSV ergänzt: "Bei allen sonstigen Vorbehalten gegen die B 50 neu sei die Planung der Grünbrücken ausdrücklich auch seitens anerkannter Naturschutzverbände ausdrücklich begrüßt worden." Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 28. Dezember 2000 erlassen, seit dem 8. Juli 2003 ist er rechtskräftig. (scho)

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