HINTERGRUND

Jugendstrafvollzug Das Bundesverfassungsgericht gab im Frühjahr dieses Jahres die klare Vorgabe, dass spätestens Ende 2007 der Jugendstrafvollzug in ganz Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden muss.

Dabei seien etliche Mindestvorgaben zu berücksichtigen wie die klar erzieherische Ausrichtung von Jugendstrafen. Oberste Gebote sollen die Berücksichtigung der "typischen Situation Jugendlicher" sein sowie der Schutz der Allgemeinheit durch eine Resozialisierung der jugendlichen Straftäter. Das würde die heutige, uneinheitliche Situation in den Jugendgefängnissen beenden, in der vieles kann, aber nichts muss. JSA-Psychologe Haase: "Das bedeutet für unsere Arbeit Bestätigung und Rückenwind." Allerdings sorgte die Entscheidung zur Föderalismusreform vom Juni 2006 für neuerliche Komplikationen: Sie beinhaltet auch die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder. Jährlich werden rund 17 000 jugendliche und junge erwachsene Straftäter nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.(peg)

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