HINTERGRUND

Ausgleichsabgabe Wie im Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt, müssen private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 Arbeitsplätzen und mehr auf mindestens sechs Prozent der Arbeitsplätze schwer behinderte Menschen beschäftigen.

Dabei sind Frauen besonders zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese Vorgabe nicht ein, muss er für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe zahlen. Mit dieser Abgabe sollen anderweitig Arbeitsplätze für Schwerbehinderte finanziert werden. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt und beträgt je nach Abweichung zwischen monatlich 105 und 260 Euro pro unbesetzten Pflichtplatz. Verwaltet wird dieser Ausgleichsfond vom Bundesministerium, das damit wiederum Integrationsmaßnahmen und -einrichtungen wie "Wittegra" unterstützt. (uhe)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort