Infoveranstaltung über erweiterte Führungszeugnisse

Bernkastel-Wittlich · Erweiterte Führungszeugnisse für Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe sind Thema einer Informationsveranstaltung am 5. März in der Kreisverwaltung.

Bernkastel-Wittlich. Das Jugendamt Bernkastel-Wittlich lädt für Donnerstag, 5. März, 18 Uhr zu einer Informationsveranstaltung zum Thema "Erweiterte Führungszeugnisse und Beitritt zur Rahmenvereinbarung § 72a SGB VIII" in den Sitzungssaal N8 der Verwaltung ein.
Ehren- oder nebenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe müssen unter bestimmten Voraussetzungen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies trifft auch auf Menschen zu, die in Vereinen ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit leisten.
Wesentliches Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, sicherzustellen, dass im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, weder hauptamtlich noch neben- oder ehrenamtlich, Personen tätig werden, die insbesondere wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit rechtskräftig verurteilt worden sind.
Anliegen des Gesetzgebers ist es, das erweiterte Führungszeugnis zur Verbesserung des Schutzes von Kindern zu etablieren, um Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen. Hierzu haben die zuständigen Jugendämter die Aufgabe mit allen Akteuren in der Kinder- und Jugendhilfe entsprechende Vereinbarungen zu schließen und dadurch die Umsetzung sicherzustellen.
Angesprochen sind alle, die sich in der Jugendarbeit engagieren und Jugendfreizeiten anbieten. Das sind beispielsweise Kommunen und Kirchengemeinden, Vereine, Verbände und weitere Organisationen, wie beispielsweise Sport- oder Kulturvereine als auch privat-gewerbliche Träger die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) wahrnehmen.
Um hier zu einer landeseinheitlichen Regelung zu kommen, hat der Landesjugendhilfeausschuss eine Rahmenvereinbarung beschlossen, der sich die Jugendämter angeschlossen haben. Aufgabe des Jugendamtes Bernkastel-Wittlich ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die genannten Institutionen, Vereine dieser Rahmenvereinbarung beitreten.
Weitere Informationen zum Thema hat das Landesjugendamt im Internet unter <%LINK auto="true" href="http://lsjv.rlp.de/kinder-jugend-und-familie/rahmenvereinbarung-zu-72-a-sgb-viii/" class="more" text="lsjv.rlp.de/kinder-jugend-und-familie/rahmenvereinbarung-zu-72-a-sgb-viii/"%> bereitgestellt. red

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