KURZ

ELTERNUNTERHALT: Die Familiensituation in Deutschland verändert sich rapide, die früher übliche Großfamilie unter einem Dach löst sich auf. Daher ergeben sich für das Leben der alten Eltern zu den eigenen Kindern andere Unterhaltsansprüche als einst, als dies im gleich Haus geschah.

Inwieweit Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen, etwa bei geringer Rente, bei Krankheit oder Pflege wird Schwerpunkt eines Vortrages sein, den der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), ein Zusammenschluss von Betroffenen in Trennung und Scheidung, am Mittwoch, 29. November, um 20 Uhr im St.-Markus-Haus in Wittlich anbietet. Information: Irmgard Endries, Telefon 06571/3748.

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