KURZ

Waldbrandgefahr: Ein Funke kann eine Katastrophe auslösen. Das Forstrevier Wittlich weist deshalb darauf hin, dass aufgrund der Trockenheit eine erhöhte Waldbrandgefahr besteht. Für den Waldbrandschutz schreibt das Landeswaldgesetz vor, dass im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald nur mit Genehmigung des zuständigen Forstamtes Feuer angezündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden darf.

Außerdem darf in diesem Bereich nicht geraucht werden, es dürfen keine glimmenden Gegenstände weggeworfen werden. Die Besucher des Stadtwaldes werden auch im eigenen Interesse gebeten, die Vorgaben hinsichtlich des Waldbrandschutzes zu beachten. Nähere Informationen erteilt der städtische Revierförster Joachim Rodenkirch, Telefon 06571/8844.

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