Rebpfähle richtig entsorgen
Bernkastel-Wittlich · Im Weinbau fallen bei Rodungsarbeiten oder beim "Ausflicken" imprägnierte Rebpfähle an. Wie der Abfallberater der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mitteilt, sind solche Rebpfähle als gefährliche Abfälle (Altholzkategorie A IV) eingestuft.
13.04.2015
, 21:10 Uhr
Das Verbrennen von imprägnierten Pfählen oder den imprägnierten Spitzen ist nicht erlaubt. Solche Rebpfähle dürfen nach der Rodung nicht auf Brachflächen verbleiben. Auch das Schreddern der Holzteile ist verboten. red
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