Richter geben Ortsgemeinde Recht

Niederscheidweiler/Koblenz. (har) Nun hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden: Nach Ansicht der Koblenzer Richter (Aktenzeichen 2 B 10915/07.OVG) hat das Verwaltungsgericht Trier zu recht eine einstweilige Anordnung gegen die Ortsgemeinde Niederscheidweiler abgelehnt (Aktenzeichen 1 L 647/07.TR). Diese einstweilige Anordnung hatte die Bürgerinitiative "Einwohneranträge" nach der Entscheidung des Ortsgemeinderats über den Bau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung in Neiderscheidweiler erwirken wollen (der TV berichtete).

Aufgrund von Befangenheit der Ratskollegen hatte allein Ortsbürgermeisterin Ingeborg Sliwka über die Anträge der Bürger entschieden und diese abgelehnt. Ziel der Bürgerinitiative war es, dass auf den geplanten Bau von Straßenlampen und Gehwegen verzichtet wird. Die Kosten des Verfahrens müssen die Vertreter der Bürgerinitiative tragen.

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