Unterschiedliche Obergrenzen

Zu den in Hupperath geplanten Windrädern meint diese Leserin:

Vier neue Windräder in Hupperath könnten ihren Beitrag dazu leisten, dass der Anteil der erneuerbaren Energie wächst. Aber da bleibt in der Bevölkerung die Angst vor unangenehmen Begleiterscheinungen. Immer wieder wird in dem Zusammenhang die Lärmbelastung genannt. Was ist dran? Wissen muss man, dass es Lärmobergrenzen gibt, die kraft Gesetzes eingehalten werden müssen. Die sind aber nicht bei allen Lärmquellen gleich. So dürfen Straßen- und Flugverkehr mehr als doppelt so viel Lärm machen wie ein Windrad. Mit anderen Worten: Die klimafreundliche Windenergie kommt entschieden leiser daher als der klimaschädliche Verkehr.Vorbehalte gegen Windenergie haben anderswo längst ausgedient, so im nahen Morbach. Dort ließ Bürgermeister Eibes jüngst sogar wissen, dass man in spätestens 20 Jahren die Energieversorgung komplett selbst übernehmen werde, also dezentral ohne Energiekonzern. Energieautonomie hat in unserer Region die allerbesten Chancen, ist ein Garant für Energiesicherheit und ein nicht hoch genug zu schätzender Beitrag für eine lebenswerte Zukunft auch für unsere Kinder.Vielleicht macht die Gemeinde Hupperath mal einen Ausflug nach Morbach? Das dürfte mit Sicherheit ansteckend wirken. Heide Weidemann, Erden (Anm. d. Red.: Die Autorin ist Kreistagsmitglied für die VBB)Windkraft

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